Besteuerung von Abfindungen. Wie viel bleibt übrig?
Die Firma hat mir einen Aufhebungsvertrag plus einer Abfindung angeboten. Ich brauche jetzt die Information, wieviel von der Brutto Summe Abfindung übrig bleibt. Alle Online Steuer Abfindungsrechner beziehen sich dabei auf das Einkommen des Jahres, in dem die Abfindung gezahlt wird. Nun, in dem Jahr, also 2012 habe ich nur EU-Rente in Höhe von 7200 Euro bezogen und Krankengeld bis September. Vom Arbeitgeber keinerlei Einkommen. Frage: Zählt die Rente als Einkommen? Zählt das Krankengeld als Einkommen? Nehmen wir mal an, Summe X wäre 70000 Euro, wieviel bleibt ca. davon übrig. ?
4 Antworten
Die Rente wird nach § 22 Einkommensteuergesetz mit dem Ertragsanteil versteuert. Das Krankengeld ist steuerfrei, wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Für die Abfindung gilt die sogenannte "Fünftelregelung". Das heißt, die Einkommensteuer wird ermittelt ohne Abfindung, dann mit einem Fünftel der Abfindung. in Deinem Beispiel also 14.000,00 €. die Mehrsteuer wird mit 5 malgenommen. und schon ist die Einkommensteuer ermittelt. Ausrechnen lässt sich das nach Deinen Zahlen nicht. Es ist nämlich auch noch der Familienstand wichtig, und wenn Du verheiratet bist: Welches Einkommen hat Deine Ehefrau?
Ich würde mich bei deiner Krankenkasse und beim Finanzamt erkundigen.
Meine Vermutung: Der Arbeitgeber kann ja nur das angeben, was an Einkommen bei ihm erzielt wurde. Das Krankengeld hat er ja nicht bezahlt. Also könntest du meiner Meinung nach bei dem Onlinerechner auch nur die 70.000 € angeben.
Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, musst du mit einer Sperre vom Arbeitsamt rechnen.
du zahlst für alles was du an bargeld bekommst, die gesetzlichen steuern, denn alles fällt unter das wort "einkommen", da du noch keine altersrente bekommst
Alles zählt als Einkommen - Krankengeld und Rente. Rente wird sowieso besteuert, d.h. man muß eine Steuererklärung abgeben. Du könntest dir einen Beratungstermin bei einem Steuerberater holen, der sagt dir dann, was du an Steuern zahlen mußt. Übringens mußt du von der Abfindund auch Krankenkasse bezahlen. (eigene Erf.)