Muss eine Restschuldversicherung rückwirkend Leistungen zahlen?
Ich habe im Mai 2013 im Zusammenhang mit einem Ratenkredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Ich bin nun seit November 2013 arbeitsunfähig, habe das aber leider erst im September 2014 der Versicherung mitgeteilt.
Meine Frage ist, ob die Versicherung auch rückwirkend Leistungen erbringen muss und wenn ja, wie lange.
In den Versicherungsbedingungen steht folgendes: Der Anspruch auf Versicherungsleistung entsteht nach Ablauf von 30 aufeinander folgenden Tagen nach Eintritt der ununterbrochen fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit). Wird die Arbeitsunfähigkeit später als 2 Monate nach ihrem Eintritt angezeigt, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit dem Beginn des Monats der Mitteilung.
Ist diese Klausel rechtlich gültig? Schließlich bin ich ja seit November 2013 arbeitsunfähig und genau dafür ist diese Restschuldversicherung ja gedacht.
4 Antworten
Ich denke mit diesem satz wird eine rueckwirkende Leistung explizit ausgeschlossen. Ich bin kein Experte, aber diese Klausel ist eindeutig und auch nicht unbedingt ueberraschend.
Statt von Dezember 2013 an sollte die Versicherung nun also ab 1. September leistungspflichtig sein, wenn du es erst jetzt gemeldet hast.
Ist diese Klausel rechtlich gültig? Schließlich bin ich ja seit November 2013 arbeitsunfähig und genau dafür ist diese Restschuldversicherung ja gedacht.
Wieso soll die nicht gültig sein - hast sie ja beim Vertrag selbst mitunterschrieben - und wahrscheinlich gar nicht gelesen!?!
... so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit dem Beginn des Monats der Mitteilung.
Selbst schuld, wenn du fast 1 Jahr verstreichen läßt - hast doch die Antwort bereits selbst mitgeliefert, sorry!
Gruß siola
Dürfte rechtlich einwandfrei sein.
Die Klausel war ja auch schon vor dem Abschluss einsehbar.
so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit dem Beginn des Monats der Mitteilung.
was verstehst du da nicht? Also ab September 2014, vorher gibt´s nüscht mehr. Hast die Fristen versäumt.
Wird die Arbeitsunfähigkeit später als 2 Monate nach ihrem Eintritt angezeigt
genau das liegt bei dir aber vor. Du hast es gelesen und auch unterschrieben, ist gültig.