Rückwirkende Mietminderung bei Bleileitungen im Haus?
Guten Tag! Ich lebe mit meinem Patner seit 2011 in einer Mietwohnung. Im Dezember 2016 (kurz vor der Geburt unserer Tochter) habe ich den Atchitekten des Hauses befragt, ob das Trinkwasser bedenkenlos bzgl. des Bleigehaltes. Dieses hat er mir versichert. Im Letzten Jahr hat meine Nachbarin ein Kind bekommen und die gleiche Frage an die Verwaltung gestellt. Da Sie eine schwammige Aussage bzgl. der Werte bekommen hat , wurde in Ihrer Wohnung das Trinkwasser geprüft. Ergebniss die Werte liegen mehr als Doppelt so hoch wie die gesetztl. Vorgaben. Der Wassertest wurde nach langen Nachfragen auch bei uns durchgeführt mit dem gleichen Ergebnis. Meine Frage nun: Haben wir ein Anrecht auf Rückwirkende Mietminderung, da es im Dezember 2016 zu einer Falschaussage kam?
Vielen Dank,
- Maresa
3 Antworten
Es gibt generell keine rückwirkende Mietminderung.
Es gibt generell keine rückwirkende Mietminderung.
Falsch, gibt es, hier nur ein Beispiellink, sogar mit BGH-Urteil
Vielleicht mal vorher richtig informieren, bevor man was schreibt.
Die Möglichkeit besteht zwar aber man sollte es beweisen können:
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/kann-man-eine-mietminderung-rueckwirkend-geltend-machen
Ich würde mal einen Fachanwalt fragen.
Blei ist generell ein Mietminderungsgrund. wenn es dem Eigentümer bekannt war hätte er sogar einen Aushang machen müssen.
wie alt ist denn das Haus? Bleileitungen werden schon seit Jahrzehnten nicht mehr verbaut.