Darf mich das Jobcenter zwingen meinen Bausparvertrag zu kündigen und kann ich meinen Bausparvertrag für meinen Studentenkredit an die Bank abtreten?
Ich bin 29 Jahre alt und musste leider ALG2 beantragen. Meine Freibetragsgrenze liegt bei 4350€. Rückwirkend würde ich ab Dezember Leistungen bekommen. Nachdem ich nun zum zweiten Mal aufgefordert wurde weitere Unterlagen nachzureichen, möchte ich hier ein mal nachfragen.
Kurz der Sachverhalt: Das Jobcenter fordert nun von mir Informationen über meinen Bausparvertrag. Wann er ausgezahlt werden könnte und welche Summe es wäre. Ich könnte den Bausparvertrag in Höhe von ~4500€ auszahlen lassen, da die Einzahlungsphase schon vorbei ist. Für mich ist essentiell wichtig, dass mein Vater diesen Bausparvertrag vor über 10 Jahren für mich angelegt hat, damit ich mir davon mal eine Wohnung einrichten kann und definitiv nicht dafür, dass ich davon meine laufenden Kosten decke.
Ich habe einen Studentenkredit, der noch mit ~10000€ belastet ist und ab Juni 2016 beginnt die Rückzahlungsphase des Studentenkredits. Für den Fall, dass ich den Bausparvertrag für etwas anderes als den vorhergesehenen Zweck meines Vaters auszahle, würde ich das Geld in den Studentenkredit - quasi in meine Bildung - stecken. Für mich war der Bausparvertrag schon immer die letzte Notlösung für einen Teil der Abzahlung des Kredits.
Nachdem ich mich bereits ein wenig im Internet informiert habe, weiß ich schon, dass das Jobcenter von mir verlangen kann, dass ich den Bausparvertrag auszahlen lasse um davon zu leben. Das würde das Problem aber nicht langfristig lösen - wenn man davon ausgehen würde, dass es noch etwas länger dauern könnte, bis ich einen Job finde.
Meine Fragen:
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Kann ich den Bausparvertrag an meine Bank als Sicherheit für meinen Studentenkredit abtreten, nachdem ich nun vom Jobcenter eine Anfrage über Informationen meines Bausparvertrags erhalten habe? Ich habe bereits bei meiner Bank angerufen und weiß, dass es möglich ist. Die genauen Konditionen kenne ich aber nicht, da mein Bankberater erst am Montag aus dem Urlaub wiederkommt. Hierbei ist mir nur wichtig, was für Schlüsse das Jobcenter daraus ziehen könnte.
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Kann es dann sein, dass das Jobcenter mir vorwirft, dass ich den Kredit erst jetzt an die Bank abgetreten habe, bevor das Jobcenter mir die Auflage gegeben hätte, dass ich zunächst den Bausparvertrag auflösen müsse und davon meine laufenden Kosten zu bewältigen und was wären die Folgen daraus?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!
6 Antworten
Zu 1.
Das wird nicht funktionieren, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. Eine Abtretung gilt nur dann, wenn bei Abschluß für das Darlehen diese Sicherheit abgetreten wurde. Dies ist hier nicht der Fall. Viel Glück.
Dein Schonvermögen liegt bei 150 € pro Lebensjahr + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,also gesamt 5100 € !
1. Nein jetzt nicht mehr und somit hat sich die Frage 2 auch erledigt
Wenn dieser auf den Sohn läuft und er jetzt jeder Zeit die Auszahlung selber veranlassen kann,wird das wohl nichts werden,es könnte theoretisch sein dass das Jobcenter evtl.einen damals geschlossenen zinslosen Darlehnsvertrag zwischen Vater und Sohn anerkennen würde !
Die Frage ist hier, ob man ein Sozialgericht findet, das findet, dass der Wunsch des Vaters oder der Wunsch des Sohnes höher zu bewerten ist als SGB II § 2 Absatz 1 Satz 1.
Der Wunsch des Vaters lautet: "Kauf dir Wohneigentum vom Erlös des Bausparers."
Der Wunsch des Sohnes lautet: "Ich möchte mein Vermögen gerne einer Bank geben, der ich Geld schulde."
§ 2 SGB II Absatz 1 Satz 1 lautet: "(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen."
Also schöpfe gefälligst!
Wenn die Bank dereinst eine Forderung schickt, schickt man ihr eine Bitte um Vertagung, bis man wieder zahlungsfähig ist. So ist das im richtigen Leben.
Jedenfalls steht nirgendwo, dass ALG II dazu erfunden wurde, den Leuten ihre Schulden zu tilgen!
Gruß aus Berlin, Gerd
dein freibetrag liegt noch viel höher, nämlich bei 5100 euro. das sind 150 euro pro lebensalter und 750 euro für eventuelle reparaturen. das summierst du und kommst auf deinen wirklichen freibetrag.
somit hat sich deine frage erübrigt. das jobcenter wird nicht an diesen bausparvertrag ran gehen.
Bei Antragstellung waren es ja auch mehr als 5100€, da mein Kontostand bei Zeitpunkt der Antragstellung mitberechnet wird.
dann wird dein alg2 für diesen monat zu dieser zeit um den betrag gemindert. wenn du das jetzt ausgegeben hast, was darüber hinaus liegt oder lag, dann ist dies in der vergangenheit und interessiert heute keinen mehr. sie können deinen bausparvertrag also nicht angreifen.
Theoretisch gibt es den § 34 SGB II: "Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen gezahlten Leistungen verpflichtet."
Aber: Hast du noch anderes Vermögen? Wenn nicht, dann liegt der Wert des Bausparvertrages nur 150 Euro über deiner Vermögensfreigrenze. Vielleicht kannst du mit unzumutbarer Härte argumentieren.
seine freigrenze besteht nicht nur aus 150 pro lebensalter. er hat noch den freibetrag 750 euro etc. somit liegt er mitten drin in seinem freibetrag.
dann wird der betrag eben in dem monat den bedarf mindern. jetzt hat er es jedenfalls nicht mehr.
Hallo sternstefan,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich hatte zum Antragszeitraum (Mitte Dezember) noch ~2500€ auf meinem Konto. Heute, ungefähr zwei Monate später, sieht das mit ~500€ natürlich ganz anders aus.
Unzumutbare Härte wäre dann wahrscheinlich Auslegungssache?
was du mit deinem vermögen machst ist deine sache. interssiert keinen. dein freibetrag liegt bei 5100 euro. somit kannst du alles drunter ausgeben wie du möchtest.
Im schlimmsten Fall bekommst du dann erst ab Februar Alg II, nachdem dein Vermögen bis zum Freibetrag aufgebraucht wurde.
das ist ja noch groberer unfug als die andere antwort. er bekommt alg2 ab antragsstellung. fertig.
Du hast aber schon gelesen, dass bei Antragstellung noch 2500 Euro auf dem Konto waren? Zusammen mit dem Bausparvertrag lag er damals über dem Freibetrag.
Neugierige Frage - könnte theoretisch der Vater, den für den Sohn angelegten Bausparvertrag , der ja ausschließlich von ihm bedient wurde zurückfordern?