Wie berechne ich die Abschreibung für einen PKW, wenn dieser älter als 8 Jahre ist?
Hallo,
ich habe im Dezember ein Auto gekauft, gebraucht, 9 Jahre alt, für 4500€. Ich besitze ein Kleingewerbe und möchte dieses Auto nun vermieten. Nun sitze ich bei meiner EÜR für 2016 und möchte den Abschreibungswert für das Auto berechnen. Kann man, obwohl ein KFZ ja offiziell nach 8 Jahren abgeschrieben ist, trotzdem noch von einer Nutzungsdauer von 2 Jahren ausgehen? Und da ich das Auto im Dezember erworben habe, muss ich dann den Wert noch einmal durch 12 Monate teilen, weil ja Nutzung nur im Dezember?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten :-)
4 Antworten
Das KFZ wird nicht global abgeschrieben, sondern nur aus dem Blickwinkel des Unternehmens, das es aktuell besitzt. Wird es veräußert, so bildet es für den Erwerber ein erneut abschreibungsfähiges KFZ.
Wenn wir gebrauchte Maschinen kaufen, dann müssen wir sie in der Bilanz aktivieren (wenn oberhalb GWG), egal, wie es beim Vorbesitzer aussieht.
Pkw's haben lt. amtlicher Afa-Tabelle eine Nutzungsdauer von 6 Jahren ...
das Fahrzeug kann auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Betriebes abgeschrieben werden (ich kenne Betriebe, die haben Pkw's tatsächlich länger als 8 Jahre ....)
du kannst von einer beliebigen Nutzungsdauer bei dir im Gewerbe ausgehen.
die Abschreibung ist pro rata temporis (=zeitanteilig) zu erfassen, also in 2016 nur der Dezember
ja, genau so würde ich es sehen. 2 Jahre Restnutzungsdauer und das monatsgenau.
Hier steht auch etwas zu der Restnutzungsdauer, die der BFH bei Erwer gebrauchter PKW annimmt https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/firmenwagen-gebrauchtes-fahrzeug-als-geschaeftswagen-kann-sinn-ma_222_79776.html
Wieso hast du keinen Steuerberater, mit dem du sowas besprichst? Das wird doch viel zu teuer ohne professionelle Beratung!