Erneutes Schreiben von EOS Inkasso bzgl. VIAbuy - was tun?

3 Antworten

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Ich würde mich nun an das Aufsichtsgericht des Inkassos wenden. Dort beschweren wegen Verstoßes gegen §11a RDG und ein Bußgeld beantragen. Besagter Paragraph verpflichtet ein Inkasso dazu, Details zu benennen zum Zustandekommen des der Forderung zugrundeliegenden Vertrages.

Die Beschwerde kostet nur Briefporto. Das Aufsichtsgericht wird das Inkasso um Stellungnahme bitten und dann muss es Farbe bekennen. Je nachdem, was da rauskommt, kann man weiter sehen.

Zu Wirecard speziell: In anderen Foren wurde bereits festgestellt, dass es hier mal eine uralte kostenlose Prepaid-Kreditkarte gab. Der Vertrag sollte eigentlich verfallen, wenn die Karte nicht mehr aufgeladen wird. Nach Jahren hat der Anbieter dann die AGB geändert und das plötzlich in ein kostenpflichtiges Abo umgewandelt. Das ist so nicht OK und eigentlich sogar Betrug, denn man hat behauptet, dass es seit Anfang an ein angebliches Abo gab (gelogen bzw. Täuschung).

Das nur zur Hintergrundinfo für euch, damit ihr das ggf. richtig einordnen könnt. Durchsetzbar sind solche Forderungen nicht, wenn ihr aufpasst.

wiwa1989 
Beitragsersteller
 04.06.2017, 14:37

Hallo @mepeisen!

Ich danke dir erstmal für deine sehr ausführliche Antwort. Also erstmal nicht an das Inkasso schreiben sondern an das Gericht? Wie bekomme ich das Gericht raus? Sorry ich musste mich (zum Glück) noch nie mit sowas beschäftigen.

Kann ich mich da auch hinwenden, wenn nur eine Angabe fehlt`?

Wir haben nur folgende Punkte aufgeschrieben bekommen:

  • Forderung durch PPRO VIABUY, Hauptforderung (alles ohne Datum), bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin; Inkassovergütung; Zinsen p.a. zum 27.12.16 bzw. 31.05.17

Mehr haben wir nicht. Mein Freund ist sich sicher nichts unterschrieben zu haben oder ähnliches. Trotzdem man weiß ja nie.

Wenn man an das Gericht schreibt und es hinterher ggf. (was ich nichtz glaube ) eine berechtigte Forderung gibt... hat man dann Nachteile?

Danke!

mepeisen  04.06.2017, 15:29
@wiwa1989

Dem Inkasso zu schreiben ändert ja offenbar nichts. Das Aufsichtsgericht findest du unter www.rechtsdienstleistungsregister.de

Dort nach dem Inkasso suchen.

Kann ich mich da auch hinwenden, wenn nur eine Angabe fehlt`?

Ja

Lies mal §11a RDG durch (siehe Google). Dann wird es etwas klarer, weswegen du dich auch beschwerst :-)

Wenn man an das Gericht schreibt und es hinterher ggf. (was ich nichtz glaube ) eine berechtigte Forderung gibt... hat man dann Nachteile?

Juristisch gesehen hast du keinerlei Nachteil. Eventuell könnten die sauer sein und wenn alles berechtigt ist, könnten die hinterher nicht zu Gesprächen bereit sein bzw. keinem Vergleich zustimmen. Aber das ist auch nur relevant, wenn man das sowieso nicht komplett zahlen kann und auf Ratenzahlungen oder ähnliches angewiesen ist..

ich schreibe unsere erfahrung mit Viabuy und ein Blick auf meiner Situation einwerfen.

Wir haben vor kurzem eine Kreditkarte der Firma 'Viabuy' per Online bestellt. Waehrend der Bestellung wuerde keine Rechnung ueber 'die gesamte Summe' der Kreditkarte gezeigt. Noch bis heute wird keine 'gesamte Summe' auf das 'Check-Out Page' des Online Shops von Viabuy gezeigt.

Viele Kunden haben aehnliches erfahren und sie haben sich drueber im sozialen Netzwerk auch beschwert.

Wir haben viele Emails von einer Inkasso Firma ueber eine Mahnung der Rechnung bekommen, denn Viabuy hat unsere Daten an dieser Inkasso Firma weitergeleitet.

Mein Mann hat gestern die Mahnung jedoch bezahlt, da wir sind auf dem Weg eine Familie zu gruenden und wollten daher keinen ungewuenschten Stress haben.

Ausserdem haben wir uns auch noch das untergenannte Link angeschaut, das uns Information ueber 'Check-Out Page' bei Online Dienstleister in Deutschland liefert.

https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/7045-neue-buttonloesung-was-shopbetre...

Wir glauben, Viabuy hat uns betruegen und moechten daher gerichtlich gegen Viabuy vorgehen.

Die notwendige Unterlagen bzw. die Emails haben wir dabei. Wir sind bereit, die finanzielle Kosten des gerichtlichen Vorgehens zu uebernehmen, denn es geht hier eher um das Recht und die Betrugerei.

Ihr solltet euch rechtlich beraten lassen.