Rückwirkende Miete für Stellplatz. Im Mietvertrag ist der Stellplatz extra aufgeführt?
Habe eine Wohnung aus einer Zwangsversteigerung. Im Mietvertrag ist ein Stellplatz aufgeführt, Leider ist mir bei der letzten Mieterhöhung den Stellplatz zu berechnen . Wie lange Rückwirkend kann ich die Miete hierfür nachfordern ?
5 Antworten
Nun kommt es auf verschiedene Punkte an:
Ist der Stellplatz zusammen mit der Wohnung vermietet oder gibt es einen eigenen Mietvertrag?
Wenn zusammen mit der Wohnung vermietet, ist dann die Stellplatzmiete separat ausgewiesen oder Bestandteil der Wohnungskaltmiete?
Wenn separat genannt, wie wurde denn die letzte Mieterhöhung angekündigt bzw. im Zustimmungsverlangen aufgeführt? Als Prozentsatz auf die die gesamte Miete oder als Prozentsatz mit dem Zusatz "das heißt, neue Miete = € xx") oder nur als neuer Mietbetrag?
Wurde nur ein Prozentsatz genannt und es wurde vergessen, diesen auch auf den Stellplatz zu berechnen, hast Du gute Chancen, das nachfordern zu können.
Wurde jedoch im Verlangen der neue Mietbetrag genannt, kannst Du die Stellplatzmiete nicht rückwirkend erhöhen und erst nach Ablauf von einem Jahr ohne Erhöhung ein neues Mieterhöhungsverlangen stellen. Dann eben nur für die Erhöhung der Stellplatzmiete.
Am besten allerdings wird es sein, mit der Mietpartei zu reden und zu erklären, dass hier ein Fehler unterlaufen ist und man möge doch bitte Betrag x seit xx.xx.xxxx nachentrichten. Falls die Mietpartei sich dagegen wehrt, könnte man immer noch darum bitten, wenigstens ab jetzt auch die Erhöhung der Stellplatzmiete zu bezahlen.
Falls das auch abgelehnt wird, wartest Du eben, bis 1 Jahr ohne Erhöhung vorbei ist und verlangst dann auch für die Wohnung und für den Stellplatz eine kräftige Erhöhung, sofern noch Speilraum dafür ist (Mietspiegel, Vergleichsmieten).
Oftmals reicht es, wenn man mit den Leuten vernünftig spricht.
Danke für die Auszeichnung.
Der Stellplatz ist aber extra aufgeführt !
Extra aufgeführt was soll das heißen.
Steht er nur als Posten im Mietvertrag oder ist ein Betrag angegeben?
Ist es ein separater Vertrag?
bwhoch3 hat dazu ausreichend geschrieben so dass ich es nicht wiederholen muss.
.... wie, rückwirkend berechnen? Da wird doch nichts berechnet, wenn das so vereinbart wurde.
Es wird eine Eigentumswohnung sein und was dort alles dazugehört, steht meist in der TE.
Bezahlt der Mieter nicht, verjähren die Ansprüche üblicherweise nach 3 Jahren.
Es gibt keine rückwirkende Mieterhöhung...
Wenn der Stellplatz nicht extra im Mietvertrag aufgeführt ist, kannst du da überhaupt nichts nachfordern.
Der Stellplatz ist aber extra aufgeführt !
Wenn kein extra Betrag dafür aufgeführt ist, gilt das inklusiv.
Nachträglich kannst du den Vertrag nur im gegenseitigen Einverständnis ändern. Da wird der Mieter wohl nicht einverstanden sein.
Es steht im Mietvertrag z.B. Grundmiete 500 + NK 220 + Stellplatz 35 €