Rückwirkende Mieterhöhung für Angehörige?
Ab 2012 muß die Nettomiete 66 % der ortsüblichen Mieter betragen. Kann ich die Miete rückwirkend erhöhen, oder gibt das Streß mit dem Finanzamt?
3 Antworten
Die miete "muss" NICHT 66% betragen, du kannst sie auch komplett unentgeltlich überlassen oder für nur 10% vermieten. Das bleibt dir überlassen. Was du meinst ist dabei der volle Werbungskostenabzug. Wenn die miete unter 66% der ortsüblichen miete beträgt, sind die kosten in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen teil aufzuteilen. Sprich nur prozentual weniger werbungskosten für diesen teil.
Und wie bereits die anderen erwähnten, so eine rückwirkende mieterhöhung ist selbstverständlich nicht möglich
Vielen dank :-)
Der Kommentator hat die Frage exakt und umfassend beantwortet.
Nein, man kann die Miete nicht rückwirkend erhöhen. Nur zukünftig und das mit einer Ankündigung von 3 Monaten!
du kannst die miete nicht rückwirkend erhöhen. du kannst sie fristgerecht erhöhen, mit drei monaten frist. dann kann der meiter aber sagen er macht das nicht und kündigt dann. bis zum auszug zahlt er die vereinbarte miete,.