Rücktritt vom Privatverkauf möglich?

5 Antworten

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Du bist gem. Vertrag verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Ware zu liefern, genauso wie der Käufer verpflichtet ist, zu bezahlen; und zwar unabhängig davon, ob du im Krankenhaus bist oder nicht. Da macht das Gesetz keine Ausnahme. (§ 433 BGB)

Dadurch dass du dich nun in Verzug befindest, befreit es dich nicht, die Ware dennoch unverzüglich zu liefern. Das Verhalten des Käufers wäre nur dann unverständlich, wenn du ihn über die Verzögerung durch den Krankenhausaufenthalt informiert hättest, bevor er bezahlt hat.

Man stelle sich nur vor, es wäre nicht so. Dann könnte man sich ja auf diese perfide Weise gesetzteskonform zinsfreie Darlehen erschleichen.

lajobay 
Beitragsersteller
 26.02.2013, 16:54

Danke für die einstimmig lautenden Antworten. Da war ich also klar auf dem Holzweg. Aber geklappt hat´s trotzdem :) Der Kaufinteressent hat Rücküberweisung des Kaufpreises akzeptiert.

kosy3  27.02.2013, 17:51
@lajobay

Danke für die Auszeichnung!

Der Kaufvertrag git als geschlossen, wenn zwei übereinstimmende Willenserlärungen vorliegen. Wenn du also jetzt zurück trittst, kann der Vertragspartner Schadensersatz verlangen. Dass er unhöflich ist, hat mit euren geschlossenen Vertrag nichts zu tun.

jurafragen  29.01.2013, 12:06

Wenn du also jetzt zurück trittst ...

Es liegt kein Rücktrittsgrund vor, also kann auch nicht wirksam zurückgetreten werden. Allerdings kann der Käufer zurücktreten. Das muss er aber nicht.

Kann ich vom Verkauf zurücktreten oder muss ich liefern?

Letzteres. Es gibt einen Kaufvertrag, den du bislang nicht erfüllt hast, aber erfüllen musst, § 433 BGB.

Das Problem sts, das du das Vertrauensverhältnis gestört hast.. Es ist nicht deine Schuld, das du ins Krankenhaus gekommen bist, aber du musst dann dafür Sorgen, das jemand anders für dich die Ware heraussschickt, das der Käufer den Gegenstand im Guten Glauben erworben hat, diesen auch nach Leistung der Vorkasse zu erhalten.

jurafragen  29.01.2013, 12:10

Das Problem sts, das du das Vertrauensverhältnis gestört hast.

Es handelt sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis oder eine Leistung, die nur persönlich erbracht werden kann. Auf eine Störung des Vertrauensverhältnisses, das zur Kündigung, zum Rücktritt oder zur Anfechtung berechtigen könnte, kommt es also nicht an.

Du musst liefern. Er könnte zurücktreten wenn du nicht fristgerecht geliefert hast. Du nicht. Weil er hat sich an den Vertrag gehalten. Ob er dabei freundlich oder unfreundlich ist, ist belanglos.