Brauche einen Ebay-Experten (Verkauft/Käufer will den Kauf abbrechen)?
Ein Käufer hat meinen Artikel per "Sofort Kauf" gekauft und will nach 7 Stunden den Kauf abbrechen. Ich will diesen Verkauf jedoch nicht mehr abbrechen, was soll ich machen, bzw. wird passieren?
5 Antworten
Bin ich verpflichtet den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Ja. Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.
Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt.
Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
Fazit:
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.
(Quelle: eBay-Rechtsportal)
Wenn man auf Sofort Kauf drückt, steht da das man einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer eingeht = man MUSS Zahlen.
Wenn der Käufer bittet ab zu brechen, du aber nicht möchtest ist es dein gutes Recht auf die Transaktion zu bestehen.
Bestehe auf den Kauf.
Ansonsten bekommt er Ärgem mit Ebay.
Mario
Wenn du nicht abbrechen möchtest was dein gutes Recht ist, muss er zahlen fertig.
Hatte auch mal so ein kleines Mistgor. Sie hatte bei verschiedenen Anbietern auf gleiche Artikel geboten und wie das Schicksal mitspielt auch beide Auktionen gewonnen. Danach schrieb sie mich an ob ich den Verkauf abbrechen könnte, da sie es nochmal ersteigert hatte und es ein besserer Preis war. Darauf bin ich nicht eingegangen und habe auf die Vertragserfüllung bestanden. Sie überwies recht zügig dann und gab mir eine schlechte Bewertung. Mit dem Titel: Bin eine schlechte Ebayerin und gehe auf kein Geschäft ein.
Er hat mit Dir einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen, auf dessen Erfüllung Du bestehen kannst.
Du musst dem Kaufabbruch nicht zustimmen.
- Aber was machst Du, wenn der Typ einfach nicht bezahlt?
- Lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung?
- Hat dein Käufer den Abbruch über ebay oder mit einer persönlichen Mail-Nachricht veranlasst?
- Darf ich fragen, um welchen Artikel es sich handelt?
Für mich hört sich das nach einem spontanen, unüberlegten Kinderkauf an.