Brauche einen Ebay-Experten (Verkauft/Käufer will den Kauf abbrechen)?
Ein Käufer hat meinen Artikel per "Sofort Kauf" gekauft und will nach 7 Stunden den Kauf abbrechen. Ich will diesen Verkauf jedoch nicht mehr abbrechen, was soll ich machen, bzw. wird passieren?
5 Antworten
Bin ich verpflichtet den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Ja. Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.
Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt.
Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
Fazit:
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.
(Quelle: eBay-Rechtsportal)
Und wenn du auch mal schreiben würdest, woher du deine Weisheiten hast, wäre ich dir dafür sehr dankbar.
eBay ist nicht Vertragspartner und bei den rechtlichen Hinweisen, handelt es sich lediglich um allgemeine Informationen zum Kaufvertrag.
Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Und wenn du dir das eBay-Rechtsportal angesehen hättest, wüsstest du, dass es auch rechtliche Informationen zum gewerblichen Handel, sowie den Gewährleistungsrechten des Käufers gibt.
Deine Behauptungen sind falsch und widersprüchlich.
dass jeder Kunde das Recht hat, nach dem Fernabsatzgesetz den Kaufvertrag innerhalb 14 Tagen zu widerrufen, würden viele nicht dort verkaufen.
Das ist Falsch!: Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Käufers besteht nur wenn der Verkäufer gewerblich handelt.
Bei Geschäften unter Privatleuten gibt es kein Widerrufsrecht.
Widerspruch: Warum sollten Käufer nicht kaufen wollen, weil sie wissen ggf. ein Widerrufsrecht zu haben?
jeder Verkäufer, der mehr als drei Artikel im Monat oder mehr als 5 Artikel im Halbjahr verkauft, handelt automatisch Gewerblich
Das ist Falsch!: Die Grenzen zwischen gewerblichen & privaten Verkauf sind fließend. Ob gewerblicher Handel vorliegt kann deshalb nur individuell entschieden werden.
Wer seine Büchersammlung auflösen will, verkauft sicher mehr als 5 Bücher im halben Jahr. Es ist auch nicht verboten Büchersammlungen von mehr als 5 Exemplaren zu besitzen.
Gewerblicher Handel setzt eine Gewinnabsicht voraus. Von Gewinn ist dann die Rede, wenn eine Sache erworben wurde, zum Zweck sie für mehr Geld weiterzuverkaufen.
Private Bücher werden normalerweise zum Lesen gekauft. Schwer nachvollziehbar ist auch, wie durch den Wiederverkauf ein Gewinn ergeben soll.
Du müsstest also einen Käufer finden, der bereit ist, für ein gebrauchtes Buch, mehr , als für ein verlagsfrisches Exemplar zu bezahlen.
Und wenn eBay darauf hinweisen würde, dass man nach deutschem Recht die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen kann, außer man gibt an, was defekt ist, würden viele diesen Unsinn nicht mehr hin schreiben.
Der Sachmängelausschluss bei Privatgeschäften ist ebenfalls im BGB geregelt. Für bekannte Mängel haftet der Verkäufer trotzdem. Das Gleiche gilt für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Verpackung entstanden sind.
Und wenn eBay sagen würde, dass die Angabe "Gerät funktioniert" eine Garantieerklärung ist, die man nicht durch so einen Quatsch wie "ohne Garantie" wieder unwirksam machen kann, würden bei eBay nur noch defekte Artikel verkauft.
Das ist Falsch!: Zunächst solltest du dich einmal mit dem Unterschied zwischen Garantie & Sachmängelhaftung beschäftigen, bevor du etwas behauptest, von dem du nichts weißt was es ist.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftrung (früher Gewährleistung) handelt es sich bei der Garantie, um eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers. Umfang und Zeit kann der Händler ebenfalls selbst bestimmen.
Was freiwillig ist, brauche ich aber nicht unwirksam machen.
"Gerät funktioniert" ist auch keine Garantie-Erklärung, sondern eine Beschaffenheitszusage.
Und wenn eBay sagen würde, dass das mehrmalige Verwenden von identischen Texten bei den Versandbedingungen oder Gewährleistungshinweisen nach deutschem Recht AGB sind und der Inhaltskontrolle unterliegen...
Das ist Falsch!: Insbesondere zum Thema Gewährleistungsrechte des Käufers, sowie den Pflichten des Privatverkäufers, stellte eBay ausführliche und leicht nachvollziehbare Informationen, Tipps und Anleitungen für neue Verkäufer bereit.
Was du meinst ist Folgendes: Wer öfter (2-3 Mal) etwas verkauft hat, muss die Sachmängelhaftung nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließen. Wurde die Sachmängelhaftung unwirksam oder überhaupt nicht ausgeschlossen, haftet auch der private Verkäufer bis zu 2 Jahren.
Widerspruch: Was Bitte schön hat ein Sachmängelausschluss in den Versandbedingungen zu tun. Gar nichts!
eBay schreibt nur das hin, was möglichst viele Verkäufer und Käufer auf die Plattform zieht.
Das ist Falsch!: eBay bräuchte überhaupt nichts hinschreiben. eBay stellt den Online-Marktplatz und die Technik zur Verfügung. Die Kaufverträge kommen gem. der gesetzlichen Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch zustande.
Die eBay-Hilfe-Seiten, sowie das eBay Rechts- & Verkäuferprofil, sind freiwillige Service-Leistungen. eBay bietet seinen Nutzern ein umfangreiches Informationsangebot. Was gibt es daran zu kritisieren?
Die Nutzung ist vollkommen freiwillig. Und selbstverständlich steht es auch jedem Nutzer frei sich im BGB über seine Rechte und Pflichten beim Kaufvertrag zu informieren.
Wichtig ist einzig und allein, dass er seine Recht und Pflichten kennt. Denn dafür ist alleine der Nutzer verantwortlich.
Vielen fällt es einfach nur leichter, komplexe Zusammenhänge in leicht nachvollziehbaren Erklärungen zu lesen, als sich mit Paragraphen im Juristen-Deutsch zu beschäftigen.
Woher hast du deine Behauptungen?
Wenn man auf Sofort Kauf drückt, steht da das man einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer eingeht = man MUSS Zahlen.
Wenn der Käufer bittet ab zu brechen, du aber nicht möchtest ist es dein gutes Recht auf die Transaktion zu bestehen.
Bestehe auf den Kauf.
Ansonsten bekommt er Ärgem mit Ebay.
Mario
Wenn du nicht abbrechen möchtest was dein gutes Recht ist, muss er zahlen fertig.
Hatte auch mal so ein kleines Mistgor. Sie hatte bei verschiedenen Anbietern auf gleiche Artikel geboten und wie das Schicksal mitspielt auch beide Auktionen gewonnen. Danach schrieb sie mich an ob ich den Verkauf abbrechen könnte, da sie es nochmal ersteigert hatte und es ein besserer Preis war. Darauf bin ich nicht eingegangen und habe auf die Vertragserfüllung bestanden. Sie überwies recht zügig dann und gab mir eine schlechte Bewertung. Mit dem Titel: Bin eine schlechte Ebayerin und gehe auf kein Geschäft ein.
Er hat mit Dir einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen, auf dessen Erfüllung Du bestehen kannst.
Du musst dem Kaufabbruch nicht zustimmen.
- Aber was machst Du, wenn der Typ einfach nicht bezahlt?
- Lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung?
- Hat dein Käufer den Abbruch über ebay oder mit einer persönlichen Mail-Nachricht veranlasst?
- Darf ich fragen, um welchen Artikel es sich handelt?
Für mich hört sich das nach einem spontanen, unüberlegten Kinderkauf an.
Ja, das sagt eBay. Wenn die auch reinschreiben würden, dass jeder Kunde das Recht hat, nach dem Fernabsatzgesetz den Kaufvertrag innerhalb 14 Tagen zu widerrufen, würden viele nicht dort verkaufen. Und wenn eBay reinschreiben würde, dass jeder Verkäufer, der mehr als drei Artikel im Monat oder mehr als 5 Artikel im Halbjahr verkauft, automatisch Gewerblich tätig ist, würden auch viele dort nicht verkaufen. Und wenn eBay darauf hinweisen würde, dass man nach deutschem Recht die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen kann, außer man gibt an, was defekt ist, würden viele diesen Unsinn nicht mehr hin schreiben. Und wenn eBay sagen würde, dass die Angabe "Gerät funktioniert" eine Garantieerklärung ist, die man nicht durch so einen Quatsch wie "ohne Garantie" wieder unwirksam machen kann, würden bei eBay nur noch defekte Artikel verkauft. Und wenn eBay sagen würde, dass das mehrmalige Verwenden von identischen Texten bei den Versandbedingungen oder Gewährleistungshinweisen nach deutschem Recht AGB sind und der Inhaltskontrolle unterliegen...
eBay schreibt nur das hin, was möglichst viele Verkäufer und Käufer auf die Plattform zieht.