Ebay Kleinanzeigen, Käufer verlangt Geld zurück?
Hallo Zusammen!
Ich habe vorgestern auf Ebay Kleinanzeigen eine Kaffeemaschine verkauft, per Selbstabholung. Vor dem Verkauf haben wir die Maschine nochmal ordentlich geputzt sowie geprüft ob sie noch funktioniert (was sie tat). Besagter Käufer holte die Maschine ab und zahlte bar. Gestern bekam ich eine Nachricht von ihm, die Kaffeemaschine sei defekt und er wolle das Geld zurück haben... Was soll ich jetzt tun? Ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein, da er Selbstabholer war und sich hätte somit vor Ort überzeugen lassen können das die Maschine noch funktioniert, somit wäre er doch Selbstschuld oder? Allgemien ist ein Kauf von Elektrogeräten auf Ebay doch nie so ganz sicher...Beweise dafür das die Maschine bei uns vor der Abholung noch funktionierte haben wir jetzt natürlich leider nicht... aber das ganze kommt mir schon komisch vor aufeinmal sei die Maschine defekt und man möchte das Geld zurück haben, aber die defekte Kaffeemaschine dann doch behalten oder wie verstehe ich das jetzt? Hatte jemand schon eine ähnliche Situation oder weis was zu tun ist? Welche Rechte habe ich in dieser Situation als Privatverkäufer vorallem im Bezug auf die Selbstabholung des Käufers? Welche eventuelle Folgen kommen auf mich zu wenn ich das Geld nicht rückerstatte? Bin dankbar für jede Antwort!
MfG
13 Antworten
Du bist im Recht.
Käufer hätte direkt vor Ort die Kaffeemaschine ausprobieren müssen und wenn er das nicht tut, ist das sein Pech.
Die Antworten, die meinen, bei Privatverkäufen seien die Gewährleistungsrechte stets ausgeschlossen, ist falsch. Auch bei Privatverkäufen gilt, dass grundsätzlich die Gewährleistungsregeln anwendbar sind. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wurden. Das muss dann aber bei Vertragsschluss vereinbart werden (geht auch mündlich). Ob Selbstabholung oder nicht ist in diesem Zusammenhang übrigens unbeachtlich.
Ohne eine solche Vereinbarung gelten ganz normal alle Gewährleistungsrechte. Die Voraussetzung ist jetzt aber, dass bei Gefahrübergang ein Mangel vorgelegen haben muss. Das hat der Käufer im Zweifel zu beweisen.
Wenn ihr die Maschine vorher gemeinsam getestet habt und sie dabei einwandfrei funktioniert hat, ist das schonmal ein Indiz dafür, dass bei Gefahrübergang (also bei Übergabe der Maschine) kein Mangel vorgelegen hat. Dem Käufer dürfte der Nachweis, ein Mangel habe schon bei Übergabe vorgelegen, nur schwer gelingen.
Du solltest daher das Geld nicht zurückerstatten. Du kannst dem Käufer schreiben, dass du ihm kein Geld zurückzahlst, da die Maschine bei Gefahrübergang, also bei Übergabe funktioniert hat. Dann ist es Sache des Käufers, was er tun will. Um an das Geld zu kommen, bleibt ihm letztlich nichts anderes übrig, als dich zu verklagen. Das dürfte für ihn teuer werden, weil er erst einmal in Vorleistung gehen muss (Gerichtskostenvorschuss und seine Anwaltskosten, wenn er sich einen Anwalt nimmt). Solltest du tatsächlich verklagt werden, ist nur zu empfehlen, dir auch einen Anwalt zu nehmen.
Angst vor einer Anzeige, mit der solche Leute in einer derartigen Situation gerne drohen, ist völlig unbegründet. Die meisten Menschen denken nicht daran, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind. Und eine Straftat scheidet hier offensichtlich aus. Allenfalls an einen Betrug könnte man denken - doch dafür fehlen hier Tatsachen, die einen solchen Verdacht stützen würden.
Sie hat die Kaffeemaschine ausprobiert und begutachtet... also besteht kein Grund das Geld zurückzuzahlen... wer weiß wie sie die Kaffeemaschine transportiert hat
immer wieder dieselbe Masche, der Käufer hätte sich vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen können - hat er nicht, oder doch?; mit Kauf ist der Gefahrenübergang auf ihn übergegangen. in dem Falle gekauft wie gesehen.
Würde mir keinen Kopf mehr machen, soll er einen Anwalt einschalten.
Moin Moin,
das hatte ich auch schon mal, dass sieht nicht gut für dich aus. Ähnlich einem Autokauf wo im Anschluss ein Mangel festgestellt wird, . . . trotz Probefahrt. Wenn der Käufer unmittelbar nach dem Kauf reklamiert ist das anders als in drei Wochen. Ich hatte einen Teilbetrag von meiner Saeco Kaffeemaschine zurück erstattet die ich verkauft hatte und guten war. Auf den ganzen Streß hatte ich wirklich keine Lust. Der Käufer drohte mit einem teuren Gutachten und mit einem Anwalt. Wenn der Käufer dir nachweisen kann das mit der Maschine etwas nicht gestimmt hat, bzw. verborgene Mängel vorlagen hast du schlechte Karten. Es ist halt immer Doof soetwas. Ich wünsche dir viel Erfolg. MfG Julian
MfG Julian