Kühlschrank kaputt? Reparatur gescheitert, Umtausch? Vom Kauf zurücktreten?
Guten Tag,
mein Kühlschrank ist in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kaputt geworden, er hat einfach aufgehört zu kühlen.
Mein Freund hat direkt beim Händler (Mediamarkt) angerufen und hat uns an den Hersteller verwiesen (Bauknecht). Der Kühlschrank ist 1 Jahr alt...
Wir haben uns natürlich an den Hersteller gewendet, der meinte es wird spätestens am Freitag ein Techniker vorbeikommen und sich das Problem anschauen.
Am selben Tag kam der Anruf von der Sekretärin des Technikers, er wüsste genau was das Problem ist und hat direkt Ersatzteile bestellt und würde das Problem dann sofort beheben (er kommt ca in einer Woche).Wir haben der Sekretärin mitgeteilt, dass wir wollen, dass erst vorbeikommt um zu überprüfen, ob es wirklich das Problem ist, welches er im Kopf hat, weil wir die Befürchtung hatten, dass sich das Problem hinauszögert. Sein Sekretärin hat uns aber versichert, dass er weiß was er tut und so viel Erfahrung hat das zu beurteilen und es wird beim Termin auf jeden Fall behoben.
Überraschenderweise kam aber schon heute (waren wirklich froh, weil uns eben versichert wurde, dass das Problem behoben wird).
Aber nein, natürlich hatte er keine Ahnung was er tut und der Kühlschrank hat ein anderes Problem... Der Techniker hat uns dann mitgeteilt, dass der Hersteller entscheidet ob wir eine neuen Kompressor bekommen oder das Gerät ausgetauscht wird, aber wir mindestens 2 Wochen warten müssen.
Ich bin wirklich verärgert, dass sich das jetzt so lange zieht.
Kann ich dem Hersteller eine Frist von einer Woche für den Umtausch stellen?
Wenn das scheitert, kann ich dann beim Händler vom Verkauf zurücktreten, ihn das Gerät abholen lassen und mein Geld zurückverlangen?
Ich hab schon ziemlich viel mich belesen, aber so wirklich weiter gekommen bin ich nicht bzw. ich bin relativ unsicher.
Ich weiß, dass ich nach einer gescheiterten Reparatur einen Umtausch vom Gerät verlangen und Frist setzen kann, aber ist eine Woche angemessen?
Und wenn sie der Frist wirklich nicht nachkommen, kann dann auch wirklich vom Kauf zurücktreten?
Sorry ist wirklich viel geworden! Und schon vielen Dank im Vorhinein!!
4 Antworten
Das ist ein Fall, in dem man Gewährleistungs- und Garantieansprüche streng voneinander unterscheiden muss:
Gewährleistungsansprüche hast du gegenüber dem Verkäufer (Mediamarkt), wenn der Kühlschrank bereits bei Übergabe mangelhaft war. Dass der Kühlschrank einen Mangel hat, steht wohl außer Frage. Du musst allerdings beweisen, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Das ist möglich, aber nicht ganz einfach. Angenommen, dass Dir das gelingt, kannst Du von Mediamarkt Reparatur oder Lieferung eines neuen Kühlschranks verlangen. Erst wenn diese sogenannte Nacherfüllung scheitert, dürftest Du vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kühlschrank zurückgeben. Aufgrund des pauschalen Verweises von Mediamarkt an den Hersteller wäre ggf. allenfalls zu überlegen, ob Du direkt vom Kaufvertrag zurücktreten kannst (§ 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Gegenüber dem Hersteller (Bauknecht) scheinst Du dagegen Garantieansprüche zu haben. Was das im Einzelfall bedeutet, hängt davon ab, was in den Garantiebedingungen steht. Der Inhalt einer Garantie ist nicht gesetzlich geregelt. Ein Rückvertrag vom Kaufvertrag ist allerdings nicht möglich, da Bauknecht nichts mit dem Kaufvertrag zu tun hatte. Dieser kam zwischen Mediamarkt und Dir zustande.
Fazit: Nur ein Blick in die Garantiebedingungen hilft Dir wirklich weiter. Ich bezweifle allerdings, dass sich aus den Garantiebedingungen ein Anspruch auf einen Umtausch innerhalb einer Woche ergibt.
Das verstehe ich nicht. Es wird superteuer beim Markt, so meine Erlebnisse was Kühlung angeht, eingekauft, und die Spielregeln sind nicht mehr bekannt?
Ich fürchte, da muss gewartet werden. Viel Glück, denn die "Bosch-Gruppe" ist eigentlich kulant. Ich gehe davon aus, dass auch deren Werkskundendienst bei Euch war.
Kann ich dem Hersteller eine Frist von einer Woche für den Umtausch stellen?
Nein, natürlich nicht.
Wenn das scheitert, kann ich dann beim Händler vom Verkauf zurücktreten, ihn das Gerät abholen lassen und mein Geld zurückverlangen?
Auch nicht.
Ich hab schon ziemlich viel mich belesen, aber so wirklich weiter gekommen bin ich nicht bzw. ich bin relativ unsicher.
Zu den rechtlichen Geschichten hat uni1234 schon ausführlich was geschrieben.
Da ist noch keine Reparatur erfolgt und eine Woche Frist ist auch zu wenig, wenn er 2 Wochen sagt.
Damit kommst du nicht durch.
Du musst ihn jetzt einmal nachbessern lassen.