Maklerprovision fällig nach Ablauf des Vertrages?
Hallo, wir haben ein Haus zum Verkauf einem Makler übergeben. Er hat versucht, dieses zwei Jahre lang zu verkaufen - ohne Erfolg. Nach Ablauf des Maklervertrages sind wir selbst tätig geworden, haben verschiedene Bauträger angesprochen und Nachbarn befragt. Daraufhin haben wir das Haus verkauft. Nun will der Makler von uns Käufer- und Verkäuferprovision. Lt. seinen Auskünften hat die Frau des Käufers vor ca. 2 Jahren per Email ein Expose von ihm angefordert. Eine Besichtigung oder ein Verkaufsgespräch ist nie erfolgt. Muß hier bezahlt werden. Seinen Anspruch hat er nur in einem allgemein Schreiben kund getan.
9 Antworten
Es muß im Maklervertrag stehen, daß solche Forderungen auch nach Ablauf des Vertrages noch möglich sind.
Wenn der Vertrag diesen Passus enthält, dann gilt: Er muß zweifelsfrei nachweisen, daß das Expose angefordert wurde und er es verschickt hat: er muß die E-mail vorlegen, (nicht nur ausgedruckt sondern mit dem header, aus dem hervorgeht, wie die Nachricht übermittelt wurde (=Internetkopfzeilen) mit der das Expose angefordert wurde und nachweisen, wann er das Expose wie/in welcher Form mit welchem Inhalt an die Frau übermittelt hat.
meines Wissens steht in den Verträgen oftmals drin, dass die Provision fällig wird, wenn in Folge der Angebotsunterbreitung ein Geschäft zustande kommt - darauf bezogen ist dann keine Laufzeit angegeben. Wenn das Angebot während der Vertragslaufzeit unterbreitet wurde, der Kauf aber erst nach Ablauf des Vermittlungsvertrages zustande kommt, kann man nicht zwingend sagen, dass der Vertrag die Forderungen nach Ablauf des Vertrages zulassen muss. Das ganze bewegt sich zumindest im rechtlichen Graubereich und ist oft Auslegungssache des einzelnen Gerichtes.
übrigens: wenn er das Expose verschickt hat, aber nicht noch einmal nachgehakt hat, ob es a) angekommen ist, b) noch FRagen offen sind oder c) Euch mitgeteilt hat, daß diese Frau angefragt hat, Euch also die Interessentin tatsächlich vermittelt hat in dem Sinne, daß er Euch sofort darüber informiert hat, daß dort ein Expose angefordert hat, hat er tatsächlich keine Vermittlungsarbeit geleistet.
das ist wohl ein klassischer Fall, der häufiger vorkommt. Um die Rechtmäßigkeit festzustellen, ist ein Blick in den Vertrag notwendig. Die Makler haben dort oft die Klausel, das mit Zusendung des Expose ein Angebot zustande kommt. Sollte das dort drin stehen, sieht es eher schlecht aus. Meines Wissens gab es hierzu aber schon zahlreiche Gerichtsverfahren, wohl auch mit unterschiedlichem Ausgang. Ich würde hier einfach noch im Internet genauer nach entsprechenden Urteilen suchen.
Auch nach Kündigung eines Maklervertrages kann noch ein Provisionsanspruch entstehen. Die Kündigung des Maklervertrages besagt nur, dass der Makler nach der Kündigung nicht mehr weiter tätig werden soll. Die bisherigen Tätigkeiten können jedoch weiterhin (mit-) ursächlich für einen späteren Abschluss des Hauptvertrages werden. Bei solchen Fällen unbedingt einen Anwalt fragen!
du musst den Maklervertrag lesen wenn da drin steht, dass er Provision bekommt wenn ein von Ihm vorgeschlagener Klient das haus kauft - ist es durchaus möglich, dass ihm das zusteht aber das müsste dann ein Anwalt prüfen es kann aber auch sein, dass nach einem gewissen zeitlichen abstand auch diese Klausel verfällt
meiner meinung nach steht ihm nichts zu, da er keinerlei leistung erbracht hat. im endeffekt kommt es aber darauf an, was im vertrag steht.