Rücktritt vom KFZ- Kaufvertrag wegen Mängel?

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Hallo khd1986,

nach §434 BGB liegt bei dir ein Sachmangel vor, von dem du keine Kenntnis hattest

Nun hüpfen wir in den §434 im BGB.

"Rechte des Käufers bei Mängeln"

Sofern die Sache Mangelhaft ist und die Voraussetzungen und Vorschriften erfüllen (was bei dir alles gegeben ist), hast du nach §439 ein Recht auf Nacherfüllung,

nach §§440, 323, 362 Abs. 5 BGB kannst du auch vom Kaufvertrag zurücktreten oder nach §441 BGB den Kaufpreis mindern.

Bei §439 BGB gibt es 2 Möglichkeiten, die sich der Verkäufer aussuchen kann, wenn du dich auf diesen § berufst.

1. Nachlieferung (Neulieferung der Sache)

2. Nachbesserung (Reparatur)

Eine Neulieferung wäre bei einem gebrauchten Auto das nicht vom Händler kommt nicht machbar, somit kannst du eine Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. Dies muss natürlich der Verkäufer bezahlen.

Oder du trittst nach § 323 BGB vom Vertrag zurück.

Hierbei musst du aber beachten, dass du dem Verkäufer zuerst eine Frist setzt, indem er dir das Auto repariert (Nacherfüllung). Erst wenn dies Erfolglos ist und die Frist nur Nachbessrung nicht eingehalten worden ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. (§323 Abs. 1 BGB)

Grüße

Bohni

khd1986 
Beitragsersteller
 19.09.2017, 19:01

Danke für diese sehr umfangreich Antwort.

Was ich bislang nicht erwähnt habe ist das es einen weiteren, offensichtlich Schade gibt den ich kurz nach Fahrzeug übernehmen entdeckt habe und dies direkt dem Händler mitgeteilt habe.

Bei der 1. Kontaktaufnahme zum VK lehnte dieser die Reperatur ab und verwies mich auf "Ihre eigene Schuld, da habe ich nichts mit zu tun.

2. Kontat Aufnahme bezüglich des Schadens mit einem Protokoll über den Schriftlich nachgehaltenen Schäden aus 02/17 und im 08/17 habe ich erst erworben, lehnt der VK auch die Übernahme des Schadens ab.

Nun hat ein Gutachter belegt das der Schaden sogar TÜV relevant war und der Wagen keinen TÜV hätte bekommen dürfen. 

Sehe ich es nun richtig das ich am besten durch einen Anwalt die Rückabwicklung einreichen sollte? 

Ich möchte keine Nachbesserung da das Vertrauensverhältnis vollkommen Missbrauch wurde und ich meiner Meinung nach arglistig getäuscht wurde.

MagicFCKBohne  20.09.2017, 07:55
@khd1986

Wenn ich das jetzt noch zusätzlich höre/lese, dann würde ich jetzt mal sagen: Ab zum Anwalt.

Ich denke du müsstest vom KV zurücktreten können da meiner Meinung nach (spätestens jetzt) eine Arglistige Täuschung nach §123 I BGB vorliegt.

Die Frist die im § 124 I BGB vorgeschrieben ist, ist ohnehin eingehalten. "Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen."

Was viele jetzt verwechseln: Wenn du dich auf § 123 BGB berufst, dann fechtest du lediglich deine abgegebene Willenserklärung an! Nicht den Kaufvertrag! Aber der Kaufvertrag ist sowieso nichtig, wenn du nach § 123 BGB die Willenserklärung von dir anfechtest und damit zurückziehst.

Du kannst aber auch wie oben bereits von mir erwähnt nach § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Alles was dafür mindestens nach dem Gesetz vorliegen muss ist erfüllt!

Wie gesagt, geh am besten zu einem Anwalt und frag den mal was am einfachsten wäre, wo das nicht all zu viel Stress gibt. Aber fakt ist, dass du nun vom Kaufvertrag zurücktreten kannst :)

Grüße

Bohni

 

Du müsstest dem Händler noch eine Chance auf Nachbesserung geben. Wenn er die beschädigten Teile gegen Originalteile austauscht, würde er wohl seinen Vertrag noch erfüllen.

Wird er aber nicht machen, damit kannst du dann zurück treten.

Ja, kannst du.

khd1986 
Beitragsersteller
 17.09.2017, 13:52

Muss den nach gewissen werden das die Mängel durch einen Unfall Zustand gekommen sind?

Oder reicht es auch aus wenn das nur Parkrempler waren ?

XObelixxxx  17.09.2017, 13:55
@khd1986

Egal wodurch die entstanden sind, ist immer ein Mangel.