Welpe- Rückgaberecht

5 Antworten

Rechtlich hast du keinen Anspruch auf den bezahlten Preis. Du bezahlst dem Verkäufer die Aufzucht bis zur Abgabe. Die Aufzucht hat der Verkäufer geleistet. Der Welpe gewinnt nicht an Wert, weil er zwei Wochen bei dir war. Im Gegenteil der Welpe wird ihn jetzt richtig Geld und Zeit kosten. Ein Welpe der Weg war und zurück kommt hat immer Schaden genommen.

Da hast du kaum eine Chance, man sollte halt alles schriftlich machen.

Und!!! Viel wichtiger!!! Bevor Du Deinem Hund wieder mal einfach so einen Welpen vor die Nase setzen willst, solltest Du die beiden sich in Ruhe kennen lernen lassen! VOR DEM KAUF!!! Ein seriöser Züchter wird dem nicht nur zustimmen, er wird das auch fördern!!!

Rana4507 
Beitragsersteller
 19.05.2014, 16:58

Die beiden haben sich davor kennengelernt, sogar in meiner Wohnung, das Problem kamaus einer ganz unerwarteten Richtung. Naja, auch egal, danke für die Antwort.

Da hast du viele Fehler von Anfang an gemacht und eigentlich bist du auch selber Schuld..

  1. Wieso zahlst du für einen Mischling Geld?! Die Hobbyzucht solcher Tiere sollte nicht unterstützt werden, denn es gibt genug Mischlingswelpen im Tierheim und in den Tötungsstationen. Jmd der ABSICHTLICH Mischlinge produziert, abseits jeder Züchternorm, unterstützt damit das Leid der Tierheimhunde. Eine ZUCHT ist das also nicht!

  2. Wie schon gesagt wurde: Die Hunde sollten sich vor der Übernahme gut kennen, idealerweise mehrmals gesehen haben und das auch an verschiedensten Orten.. Problemchen gibt es natürlich immer wenn ein neuer Hund dazu kommt, deswegen ist auch ein Trainer sinnvoll.

  3. Die Frau handelt genau so, wie du es von einer Vermehrerin erwarten kannst. Ein richtiger Züchter, hätte absolut problemlos das Geld zurück erstattet und mit Sicherheit KEINE finanziellen Engpässe gehabt. Ein richtiger Züchter hätte aber alles dafür getan, dass die beiden Hunde vorab ein gutes Verhältnis aufbauen..

  4. Mündliche Vereinbarungen sind zwar generell auch gültig, aber letzendlich steht dann Wort gegen Wort. Für 100eur lohnt sich der Gang zum Anwalt und Polizei nicht, eher würde ich an deiner Stelle aus dieser SItuation lernen und dir deinen Mischling in Zukunft aus dem Tierheim holen oder aus einem Notfall/Abgabe.. Wenn es ein Züchterwelpe sein soll, dann ab zum registrierten und ordentlichen Züchter!

neptunbewohner  20.05.2014, 20:58

zu 1. wir haben auch einen Mischling von einem Bauernhof. für ihn haben wir auch etwas bezahlt. logischerweise viel weniger als für einen Rassehund vom züchter, aber auch bauernhof-Hunde haben auslagen für Tierarzt, Entwurmung etc. diese sollten meiner Meinung nach auch ersetzt werden, denn wenn man für einen Hund nichts bezahlen müsste, wo kämen sie dann hin und unter welchen halterbedingungen ???

punkt 2. da gebe ich dir recht.

punkt 3. der Bauernhof, wo wir unseren Mischling her haben, handelt wie ein züchter, das haben wir schriftlich. wenn etwas gewesen wäre, oder wir einen Ferienplatz brauchen würden, so wären diese Bauern die erste Anlaufstelle gewesen.

bei punkt 4 stimme ich dir zu.

Kriegspandemie  22.05.2014, 00:02
@neptunbewohner
  1. Es ist okay die Tierarztkosten ersetzt zu bekommen, dagegen sagt auch keiner was. Aber das Geld muss angebracht sein.. und in diesem Fall wäre das ausschließlich das Tierarztgeld.. denn eine Zucht ist das nicht und muss auch nicht honoriert werden. Wer sich also absichtlich einen Mischling holt und im Endeffekt mehr zahlt als 180-200eur (und das auch nur bei impfung und chip), unterstützt die Vermehrung und macht das absichtliche vermehren von Mischlingen lohnenswert..

Doch das darf es nicht sein. Daher bitte bitte bitte.. wer einen Mischlingswelpen will, ab ins Tierheim oder Notfälle anschauen, aber KEINESFALLS irgendeine Vermehrerei unterstützen, nur Rassetiere sind Zuchttiere und unterliegen Zuchtordnungen !

  1. Fast wie ein Züchter handeln bedeutet nicht einer zu sein.. Und bei dem Beispiel siehst du es. Die wenigsten Leute wissen welcher Aufwand, wie viel Arbeit, wie viel Zeit und wie viel Geld in einer richtigen Zucht stecken..

rechtlich betrachtet wird ein haustier, was verkauft wird vor dem Gesetz wie eine Sache behandelt. Dementsprechend ein ganz normaler Kaufvertrag als ob du eine Sache von einem Freund abkaufen würdest. So gesehen habt ihr beide jeweils eine sogenannte Willenserklärung abgegeben und einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Dies bietet dir keinerlei möglichkeit der Rückgabe. Alles was die Verkäuferin dir mündlich zusichert ist rechtlich gesehen reine Kulanz! Dazu besteht keinerlei rechtliche Verpflichtung. Deswegen sollte zu demen geschlossnenen Kaufvertrag alles schriftlich festzu haltenwerden, sodass soetwas nicht passieren kann.

mixwelpen sind keine hunde vom "zuechter!"

ein zuechter braucht eine zulassung vom VDH und gibt die welpen unter einem mussterkaufvertrag ab...

was ein hundevermehrer mit seinem kunden ausmacht hat meist keinen hand und fuss... wenn da steht der verkaeufer hat vorkaufsrecht -dann heisst das noch langecnicht zu welchen bedingungen...