Rücktritt vom Kaufvertrag bei zu langer Reparatur möglich?
Folgendes Szenario:
Ich erwarb am 26.06.2013 ein neues Mobiltelefon im Fachhandel. Es funktionierte bis 19.07.2013 abends, bis es sich nicht mehr starten ließ;
Am 20.07.2013 gab ich es im Laden ab zur Reparatur; als Dauer wurden 10-14 Tage angegeben;
Nach 2, 3, 4 und nach 5 Wochen rief ich jeweils an, um zu erfahren, was nun der Stand der Dinge sei; mir wurde mitgeteilt, dass die Vertragswerkstatt auf ein Ersatzteil (Hauptplatine) warten würde, dieses wäre schon beim Hersteller bestellt;
Bereits nach 4 Wochen aber teilte mir der Zuständige am Telefon mit, dass er nun die Werkstatt schriftlich anmahnen würde und auch der Hersteller schriftlich über den Missstand in Kenntnis gesetzt worden ist; der Werkstatt gab man 2 Wochen Frist;
Letzte Woche, in der 5. also, wurde mir beim Anruf mitgeteilt, dass nach wie vor keine Antwort von der Werkstatt da wäre, noch eine Woche wäre Zeit, danach würde mein Gerät unrepariert zurück gefordert werden und ich würde ein neues erhalten vom Markt;
Dies ist nun also Woche Nummer 6, und ich bin verständlicherweise bepisst und warte drauf, dass sich etwas tut; diese Woche habe ich noch nicht angerufen, warte auf den Anruf der Werkstatt
Nun meine Frage:
Kann ich mittlerweile vom Kaufvertrag zurücktreten, oder muss ich ein neues Gerät oder sogar - trau ich denen auch zu - eine Gutscheinkarte über den Kaufpreis des Handys nehmen?
Bitte spart auch irgendwelche "siehe Wikipedia" oder "solche Fragen gabs schon viele, googlen hilft", denn ich bekomme sowas von widersprüchliche Informationen, dass ich mittlerweile echt nicht mehr durchblicke. Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
2 Antworten
Die Rückabwicklung vom kaufvertrag beinhaltet die komplette Rückgabe aller Waren inklusive Zubehör und wenn machbar noch die OVP. Dafür bekommst du dann den kompletten kaufvertrag zurückerstattet. OHNE Abzüge oder Nutzungsgebühren oder so ein Schwachsinn.
Allerdings nur (achtun, grooooßes AAABER) Wenn hier ein GEWÄHRLEISTUNGSFALL vorliegt. Das tut es, da das Gerät vor weniger als 6 Monaten erworben wurde. Du musst dem Verkäufer nun eine (am besten schriftliche) letzte Frist von etwa 10 Tagen einräumen und dann mit Rücktritt vom KV drohen. Da kann der Verkäufer dir nur ein neues Gerät innerhalb der Frist geben und das musst du akzeptieren.
Tut er das nicht und die Frist verstreicht, fordere den Rücktritt und trage dein komplettes Zubehör des Gerätes zum Tresen mit der Bitte um Auszahlung des Kaufbetrages.
Hey. Vielen Dank für die Auszeichnung. Wie ist die Geschichte denn zu Ende gegangen?
jain - du musst dem Hersteller Gelegenheit geben zu Nachbesserung und das in angemessener Frist. Was das ist entscheidet im Zweifel ein Gericht oder bestehende Urteile. Ich würde sagen er hatte seine Chance und ausreichend Zeit - aber wenn der Händler nicht kulant ist - wie willst du deinen Anspruch durchsetzen ? Vor Gericht ? Lohnt sich das ?
wie gesagt - ich meine das wäre dein gute Recht aber du musst es eben durchsetzen können, dein Recht..
Der Kaufpreis des Handys lag bei 279 Euro. Weil mir die Wartezeit mittlerweile zu lange wurde, ist bereits ein Ersatzgerät mit "etwas" mehr Leistung etc. bestellt. Es wäre kein Problem, das entweder a) reparierte oder b) getauschte Handy zu verkaufen, dann allerdings mit Wertverlust nach dieser Zeit. Ich will ganz einfach zurücktreten und meine 279 Euro zurück, das wäre für mich die perfekte Lösung. Ein Gutschein ist schon wieder doof für mich, da ich in nächster Zeit nicht vor habe, etwas neues in Sachen Elektronik anzuschaffen.