mündlicher Kaufvertrag beim Hauskauf.Verkäufer will plötzlich mehr Geld. ist der Vertrag bindend?
wir wollen ein haus kaufen und haben uns auch für ein objekt entschieden. dieses wird von privat verkauft, da die verkäuferin einen neuen job hat und in ein anderes bundesland zieht ( sie ist landesbeamtin ). wir haben einen festen kaufpreis abgemacht und die finanzierung steht auch schon. der kaufvertrag wurde noch nicht schriftlich geschlossen, da sie noch keinen arbeitsvertrag von ihrer neuen stelle hat und solange warten wollte. jetzt haben wir den anruf bekommen, dass sie den arbeitsvertrag hat, aber es wurde ihr auch mitgeteilt, dass ihr umzug nicht vom neuen arbeitgeber ( land NRW ) bezahlt wird. ihr entstehen so kosten von 8000 €. die will sie nun von uns haben.!! also will sie jetzt das haus für 8000 euro mehr verkaufen.. wir verhalten wir uns jetzt ? kommen uns ziemlich veräppelt vor .. muss sie den mündlichen vertrag einhalten ? bei dem gespräch waren mein mann und meine eltern noch dabei. vielen dank für eure antworten
14 Antworten
Hallo, ich kann mich nur denen anschließen, die geschrieben haben, dass letztlich ein Vertrag über Immobilien nur beim Notar geschlossen wird. Auch danach kann es noch zu einer Rückabwicklung kommen, wenn die Finanzierung des Käufers platzt. Mündlich abgesproche Verträge bzw. unterschriebene Objektreservierungen haben vor dem Gesetz keinen Bestand.
Verträge über Grundstücke (mit oder ohne Aufbauten) oder grundstücksgleiche Rechte unterliegen dem Beurkundungsgesetz. Ohne notariellen Vertrag zählen weder mümdliche noch schriftliche Abreden; diese sind nichtig!
Deine Ansicht ist falsch. Richtig ist hingegen, dass Verträge über Grundstücke (mit oder ohne Aufbauten) oder grundstücksgleiche Rechte keiner Formvorschrift unterliegen und gültig sind. Was jedoch richtig ist ist, dass eine Verbücherungsfähige Urkunde Voraussetzung ist damit man ins Grundbuch kommt. Daher ist es rechtlich zulässig, einen mündlichen Vertrag zu schliessen vor Zeugen, und bei Verweigerung des Verkäufers eine grundbuchsfähige Urkunde zu errichten den Verkäufer auf Errichtung dieser Urkunde zu klagen. Das Urteil ersetzt die Unterschrift. Somit sind auch mündliche Verträge voll und ganz gültig und zwar auch über Immobilien.
Dies wird meistens als eine Einheit gesehen, daher werden zwei Rechtsakte immer vermischt.
Akt 1. Kauf einer Immobilie
Akt 2: Die Eintragung ins Grundbuch.
Akt 2 bedarf des Notariatsaktes, Akt 1 nicht. Der Klagsweg um Akt 2 zu erzwingen steht jedermann offen.
Du gibst gute Antworte: präzise und verständlich.
das was vereinbart war steht....
ein mündlich geschlossener Vertrag ist bindent...
nein falsch! Das gilt nicht u.a. für Immobilien!!!! Das weiß jedes Kind
gut das ich kein Kind mehr bin...
tut mir leid für dich, daß du es dann immer noch nicht weißt
Nur ist die Rechtsmeinung halt nicht korrekt.
Wer hier falsche Rechtsauskünfte gibt, sollte nicht damit argumentieren, dass das jedes Kind weiß. Genauso wie jedes Kind "weiß" dass die Eltern für die Kinder haften und das ist genauso falsch wie "Mahnung unterbricht verjährung" oder ein mündlicher Immobilienkauf ist ungültig. Fällt alles in die selbe Kategorie.
Da noch nichts unterschrieben ist, kann niemand einen anderen Preis fordern. Es kommt drauf an, ob noch mehr Interessenten da sind. Sonst wird sie vielleicht doch an Euch zu dem ersten Preis verkaufen, weil sie das Geld ja haben möchte. Dann aber sofort schriftlich. Es ist auch keine Begründung, dass sie den Vertrag erst macht, wenn sie ihren neuen Arbeitsvertrag hat.
einen Vertrag muß man sowieso notariell machen. Alles andere ist bei Immobilien eh nicht verbindlich
Sie muss die mündliche Preiszusage nicht einhalten - sie kann. Genau wie ihr auch.
Da sie wahrscheinlich etwas unter Druck steht, würde ich an eurer Stelle den Preis nicht zahlen. Kommt im Grunde genommen darauf an wie sehr ihr das Haus wollt...evtl. könnte man sich in der Mitte einigen.
Wenn ihr der Meinung seid ihr findet ein adäquates Haus sagt ihr ab, vielleicht lenkt sie ein.
Sie muss die Zusage einhalten. Ein gültier Vertrag ist zusande gekommen.
falsch