Vom Kaufvertrag der Brille zurücktreten bei Wartezeit von über 6 Wochen?
Hallo, ich habe mir bei einem Optiker in der Stadt eine Brille mit Gläser bestellt. Das war am 17, Oktober. Mir wurde mitgeteilt, dass es ungefähr 2 Wochen dauert, was aber auch nicht ganz stimmte. Am 6. Novemeber war die Brille bereit zum abholen.Ich konnte die Brille aber nicht mitnehmen, da das rechte Glas falsch produziert wurde (falsche Achse) und nun warte ich schon seit dem 6. November auf das andere Glas. Der Optiker sagt nur, dass die Brille noch nicht da sei mit dem neuen Glas. Nun habe ich aber keine Lust mehr. Habe ich eine Chance vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Danke im voraus
2 Antworten
im Internet gibt es zu ähnlichen Fällen einige Formulierungen; ich will es mal zusammenfassen: ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag hast Du nicht, egal ob der Kaufvertrag mündlich oder schriftlich erfolgt ist. Du kannst nur auf die Kulanz des Optikers hoffen, wenn Du Deinen Auftrag stornieren möchtest. Google bitte mit dem Wortlaut "rücktritt kaufvertrag Brille"
z. B. ein link daraus -->
http://www.wer-weiss-was.de/t/vetragsrecht-muss-bestellte-brille-abgenommen-werden/7721801/4
nein, du mußt eine frist setzen..
üblicherweise reichen 5 werktage...
Welchen Zeitraum muss diese Frist mindestens haben?