PKW von Privat gekauft - Klimaanlage defekt, wer kommt für die Reparatur auf?
Hallo,
wir haben vor 3 Tagen einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Bei der Probefahrt ist uns nicht aufgefallen, dass die Klimaanlage defekt ist und haben den Wagen ohne Beanstandung gekauft. Nun hat sich allerdings herausgestellt, dass der Klimakompressor defekt ist. Nach Schätzung meiner Werkstatt, kommen für den Austausch des Kompressors inkl. Aus- und Einbau ca Kosten von 700 EUR zustande.
Im Kaufvertrag ist der Mangel nicht aufgeführt - da er weder uns, noch dem Verkäufer auch nicht bekannt war.
Wer ist nun rechtlich dazu verpflichtet die Kosten für die Reparatur zu übernehmen? Was gilt hier bei einem Privatkauf? Für den Kauf haben wir den Mustervertrag von autoscout24 genommen: http://ww2.autoscout24.de/as24_service_contract.pdf
Danke für Eure Hilfe!
9 Antworten
Im Kaufvertrag ist der Mangel nicht aufgeführt - da er weder uns, noch dem Verkäufer auch nicht bekannt war.
Da er dem Privat-Verkäufer nicht bekannt war, muss er auch nicht dafür aufkommen. Es sei denn, man könnte ihm das Gegenteil beweisen. Bspw. in der Werkstatt anrufen, in der er immer gewesen ist, ob die kaputte Klimaanlage dort schon mal aufgefallen ist.
Dass er nicht wusste, dass die kaputt war, finde ich bei den derzeitigen Temperaturen eher fragwürdig.
das habe ich gefunden.
Ein privater Verkäufer kann seine Haftung für Sachmängel nahezu ganz ausschließen, da er regelmäßig ebenso wie der Käufer nicht die notwendige Erfahrung und das technische Know-how besitzt, Mängel zu erkennen, zu beseitigen und das Risiko der Sachmängelhaftung gering zu halten. Der Ausschluss der Gewährleistung geschieht häufig über die verwendeten Vertragsformulare, die als AGB zu werten sind. Daneben kann die Haftung aber auch durch individuelle schriftliche oder mündliche Vereinbarung ausgeschlossen werden. Sowohl beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler, als auch von Privat müssen verschiedene Besonderheiten zu Ausschluss / Beschränkung der Gewährleistung beachtet werden.
Wenn du einen der üblichen Kaufverträge, z.B. von ADAC oder mobile.de, hast, ist da die Gewährleistung auch immer ausgeschlossen. Und wenn der Verkäufer nichts von dem Mangel gewusst hat - ein arglistiges Verschweigen müsstest du selber nachweisen - heißt es Pech gehabt.
Das ist halt das Risiko beim Kauf von Privat: Du bezahlst üblicherweise weniger, aber dafür gibts keine Gewährleistung.
Andererseits: Viele KFZler verdienen sich ein bisschen was dazu, indem sie ab und zu mal ein Auto billig kaufen, um es dann teurer weiter zu verticken. Wenn das so ist, dann gilt dein Verkäufer als Händler, und ist zur Gewährleistung verpflichtet, auch wenn er offiziell kein Gewerbe angemeldet hat.
da er weder uns, noch dem Verkäufer auch nicht bekannt war.
Also ich hab keine Ahnung von Autos, aber wenn meine Klimaanlage defekt ist weiß ich das als Verkäufer und dann hat er es verschwiegen. Es sei denn, das Auto ist ein halbes Jahr nicht gefahren worden.
Verschwiegene Mängel kann man auch bei Privatkauf bemängeln.
Es ist hier schon fast alles gesagt worden, was es zu diesem Thema zu sagen gibt. In der Tat ist es so, dass ein privater Verkäufer, der die Gewährleistung ausgeschlossen hat, nur für arglistig verschwiegene Mängel haftet, und das ist oft schwer zu beweisen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, möchtest du auch nicht juristisch gegen den Verkäufer vorgehen.
Deshalbe mein Rat: Rede doch einmal ganz freundlich mit dem Verkäufer. Vielleicht beteiligt er sich ja freiwillig an den Kosten oder er bietet dir an, die Reparatur selbst durchzuführen. Da er Kfz.-Mechaniker ist, sollte er das vielleicht können.