Mobilheim, Chalet Kaufvertrag?
Hallo zusammen,
wir haben Anfang April einen Kaufvertrag über ein Mobilheim / Chalet in einem Ferienpark in den Niederlanden abgeschlossen. An dem Tag haben wir den niederländischen Makler gefragt, ob man an den Park eine Untermiete abdrücken muss und ob man es ganzjährig vermieten darf. Zur Untermiete hat er uns mitgeteilt, dass nichts an den Park abgegeben werden muss und man ganzjährig vermieten darf. Beides ist leider nicht korrekt (Wochen später durch Chalet-Besitzer aus dem Park erfahren).
Wir fühlen uns hier leider etwas veräppelt und pochen nun darauf, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Eigentümer und der Makler stellen sich leider quer. Die Anzahlung möchte er uns ebenfalls nicht wieder geben.
Wir haben an dem Tag einen einseitigen Kaufvertrag auf Holländisch unterschrieben und diesen auch Tage später als Kopie per Mail erhalten. Soweit so gut
Meine Frage nun. Besteht irgendwie die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten? Die Unterschrift ist schon älter als 14 Tage her. AGB‘s oder sonstiges gab es nicht
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten 😊
1 Antwort
da müsst ihr gut aufpassen, in vielen Parks wird die Vermietung erzwungen von der Verwaltung durchgeführt und wenn es ungünstig läuft, wird man als Eigentümer dauernd von Kosten belastet und ist kaum Herr seines Eigentums, sondern darf nur löhnen. Eine fiese Falle. Zumal selbst die Kosten für diese Chalets ins Unermessliche getrieben worden sind. Früher, Anfang der 1990er hat so ein Stacaravan neu umgerechnet vielleicht 14.000€ gekostet, heute würde ich mich nicht wundern, wenn ihr das 4-5 fache dafür hingeblättert hättet. Ihr müsst schleunigst sehen, dass ihr da raus kommt. Wenn ihr das schon unterschrieben habt, ohne den Inhalt gelesen zu haben (großer Fehler, ist zwar auf Holländisch, aber ihr solltet das Wort für Wort lesen), ist natürlich sehr ungünstig. Ich würde euch empfehlen, schleunigst einen holländischen Anwalt zu nehmen, um keine weiteren Fristen zu versäumen. LG
ja, lasst euch unbedingt vor Ort rechtlich beraten, da kann euch nur ein Holländer helfen. Aber beim Notar wart ihr ja noch nicht, weil der hätte euch den Vertrag wortwörtlich vorgelesen. Fragt den auch mal, kostet zwar, aber der muss neutral beraten. D.h. es könnte bei z.B. Beratungsfehlern die Möglichkeit geben, da raus zu kommen. Ich kann euch nur raten, ihr müsst unbedingt sehr vorsichtig sein, weil es gibt nur wenige Häuser, Parks etc., wo man als Eigentümer frei walten und schalten darf. So etwas solltet ihr suchen. Letztlich sollte man die Mietpreise selbst kalkulieren dürfen und auch die Verträge schließen dürfen, wer, wann da rein kommt, sonst kann man nicht das unternehmerische Risiko übernehmen, um über Jahre so etwas unterhalten zu können. Weil die Holländer fallen weich. Da kommt nach euch schnell ein Neuer. Aber ihr fallt ggf. nicht weich, wenn ihr euch knebeln lasst. Ich habe das über 20 Jahre gemacht, daher weiß ich, wovon ich spreche :D Viel Erfolg! LG
Ja, da waren wir leider etwas zu blauäugig. Das stimmt. Aber trotzdem geht sowas nicht, zumal auch jetzt die Wohnfläche runter gestuft wurde (durch eine externe Firma, die dies wohl immer überprüft nach jedem Verkauf).