Ist eine Rücktritt vom Mietvertrag möglich wenn dieser noch nicht von mir unterschrieben wurde.Der Vermieter bestätigt aber schon die Mietreservierung?

9 Antworten

Im Prinzip ja, du bist (davon gehe ich mal aus) einen mündlichen Vertrag eingegangen, indem du den Mietvertrag angefordert hast - sonst hättest du ihn ja nicht. 

Sollte in diesem Vertrag etwas stehen, was du zu dem Zeitpunkt wo du zugesagt hast nicht wusstest, kannst du sagen, dass du unter diesen Konditionen den Mietvertrag nicht eingehen möchtest - da du beim mündlichen Vertrag eben davon ausgegangen bist, dass diese Bedingung nicht Vertragsbestandteil ist. 

Egal wie: nachzuweisen, dass das was du behauptest nicht stimmt, wird für den Vermieter so oder so schwer, sodass er bestimmt nicht das Risiko eingehen würde, das gerichtlich einzufordern. 

Ist allerdings nicht die nette Art einen Mietvertrag zu wollen und dem Vermieter zuzusagen, dass man die Wohnung nehmen möchte und es dann doch nicht tut!

johnnymcmuff  30.08.2015, 14:09

Im Prinzip ja, du bist (davon gehe ich mal aus) einen mündlichen Vertrag eingegangen, indem du den Mietvertrag angefordert hast - sonst hättest du ihn ja nicht. 

Ein Mietvertrag kommt in der Regel zustande, wenn Mieter und Vermieter unterschrieben haben.

Das anfordern eines Mietvertrages ist noch Vertragsabschluss.

Mündlich gilt nur wenn man sich in den wichtigen Dingen einig war und manchmal ist es schwierig zu beweisen ob ein mündlicher Vertrag gemacht wurde; zumal noch keine Miete gezahlt wurde.

Ein Vertrag wird durch die beiderseitige übereinstimmende Willenserklärung geschlossen. Die schriftliche Beurkundung eines Mietvertrages ist nicht erforderlich. Die Gültigkeit ist durchaus vorher möglich.

jowerner 
Beitragsersteller
 30.08.2015, 13:57

und was soll ich jetzt machen. Muss ich den Mietvertrag erfüllen

DerHans  30.08.2015, 14:01
@jowerner

Wenn du nicht das schriftliche Gegenteil beweisen kannst, ja. Da aber der Vermieter auch noch den Vorbehalt geltend macht, brauchst du diesen ja einfach nicht zu erfüllen.

Ein vereinbarter schriftlicher Mietvertrag wird erst rechtskräftig, wenn er von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Ganz davon abgesehen, dass es im deutschen Mietrecht kein Rücktrittsrecht gibt, ist hier ja ohne deine Unterschrift nichts da, wovon zurückzutreten wäre. Info an Vermieter: "Ich habe kein Interesse mehr für Ihr Wohnungsangebot. Anbei reiche ich Ihnen die Ausfertigung des Mietvertrages zurück". Das ist ausreichend. Keinesfalls ist hier bereits durch die Reservierung ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Sie ist das übliche seriöse Geschäftsgebaren, nicht mehr und nicht weniger.

Ist eine Rücktritt vom Mietvertrag möglich wenn dieser noch nicht von mir unterschrieben wurde.

In Der Regel gibt es kein Rücktrittsrecht im Mietrecht, es sei den es wurde vertraglich vereinbart.

Der Vermieter bestätigt aber schon die Mietreservierung?

Eine Reservierung ist kein Mietvertrag, der kann zwar auch mündlich erfolgen; gilt aber nur wenn man sich in den wichtigen Punkten einig ist.

Ein mündlicher Mietvertrag ist oft schwierig zu beweisen.

Schreibe dem Vermieter oder rufe ihn an und schreibe, bzw. sage ihm, dass er die Wohnung Dir nicht mehr reservieren muss.

johnnymcmuff  30.08.2015, 14:11
Antwort

von

 

jowerner,

 

vor 15 Min

Er schrieb allerdings schon in der E-Mail er bestätigt den Mietvertrag erst, wenn der unterschriebene Mietvertrag von mir, und die Bürgschaftserklärung des Bürgen vorliegt

Wenn vereinbart wurde einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen wird dieser erst wirksam wenn beide Vertragsparteien unterschrieben haben.

Sollte sich eine Partei sich das vorher anders überlegen reicht es einfach Bescheid zu sagen.