Kann man nachträglich einen Mitmieter in den Mietvertrag eintragen lassen?

7 Antworten

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Eine Mitmieter eintragen lassen geht nur mit Zustimmung des Vermieters, das gilt auch für einen Lebensgefährten oder Ehepartner.

Den Zuzug darf der Vermieter nicht ohne trifftigen Grund verwehren, aber in den Mietvertrag muss zusätzlich niemand aufnehmen.

Selbstverständlich kann ein zusätzlicher Mieter in den Mietvertrag eingetragen werden. Allerdings bedarf dies der Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Partner. Es geht also nicht ohne Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter sollte allerdings ein Interesse daran haben, möglichst viele Mieter, die in der Wohnung eh wohnen, auch im Mietvertrag zu haben. Er hat dann eine größere Sicherheit, weil er mehrere Personen für die Mietzahlung hat.

Man gibt einfach an, dass der neue Mieter der Lover ist, gilt auch bei gleichem Geschlecht, und dann muss der Vermieter zustimmen (außer die Bude ist zu klein für 2)

Padri  18.10.2012, 10:29

AlphaCarinae schrieb: "Man gibt einfach an, dass der neue Mieter der Lover ist, gilt auch bei gleichem Geschlecht, und dann muss der Vermieter zustimmen"

Das stimmt leider nicht. Der Vermieter muss gar nichts. Der Partner kann dort wohnen, muss aber nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden.

johnnymcmuff  17.10.2012, 23:41

Man gibt einfach an, dass der neue Mieter der Lover ist, gilt auch bei gleichem Geschlecht,

Grfährlich, wenn es rauskommt dann ist es ein Kündigungsgrund, wenn man einen Untermieter hat!

bienle123  17.10.2012, 22:51

Die Größe der Bude ist egal, da hat der Vermieter nicht mit zu reden!

anitari  18.10.2012, 09:11
@bienle123

Die Größe der Bude ist egal, da hat der Vermieter nicht mit zu reden!

Ist nicht egal. Wenn die Wohnung mit dem Zuzug einer weiteren Person überbelegt ist, kann der Vermieter die Zustimmung verweigern.

Wenn dein Vermieter zustimmt, dann gehts - sonst wohl nicht....

Eintragen "lassen" geht nicht.

Soll eine weitere Person als Hauptmieter in den Vertrag "aufgenommen werden" geht das nur mit Zustimmung des Vermieters, der zuziehenden Person und dem jetzigen Hauptmieter.