Rücksendung ausgeschlossen?
Hallo Leute !
Ich habe ‚Regaine Männershampoo‘ bei Amazon bestellt, allerdings noch vor dem Versand die Bestellung widerrufen. Nachweislich.
Der Verkäufer, eine Online-Apotheke, lehnt nun den Widerruf unter Verweis auf § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB ab und meint der Versand sei ausgeschlossen, wenn ein Siegel beschädigt werde. Das hat er mir noch vor dem Versand geschrieben.
Allerdings habe ich weder ein Siegel entfernt, noch sonst irgendwas an der Sendung manipuliert, nichtmal das, inzwischen zugestellte, Paket geöffnet.
Wie sollte ich am besten weiter vorgehen, wie ist die Rechtslage ?
Beste Grüße an alle die sich die Zeit nehmen mir zu helfen !
3 Antworten
Das Paket ist noch immer ungeöffnet? Gehe damit zur Post und erkläre ein Nachbar hätte es für dich angenommen, du möchtest aber die Annahme verweigern. Dann geht es automatisch zurück. (Für Dich auch KOSTENLOS.) - Das geht nur, wenn das Paket wirklich ungeöffnet ist.
Als nächstes informierst du den Verkäufer über genau diesen Vorgang und erklärst Deinen Widerruf - schriftlich.
Allerdings habe ich weder ein Siegel entfernt, noch sonst irgendwas an der Sendung manipuliert, nichtmal das, inzwischen zugestellte, Paket geöffnet.
Wenn Du die Annahme verweigert hättest, dann wäre das Paket wieder an den Absender zurück gesendet worden.
So musst Du halt die Ware behalten. Demnächst erst überlegen, ob man besagte Ware überhaupt benötigt.
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/10/online-apotheke-widerrufsrecht.aspx
Danke für den Hinweis. Werde versuchen etwas mithilfe dieses Stichwortes zu regeln. Die Sachen sind übrigens ‚von der Stange‘ und nicht nicht ‚verderblich‘ o.ä, wie im Artkel weiter ausgeführt, von ‚auf Maß hergestellt‘ kann keine Rede sein.
Nicht ich, sondern meine Nachbarin hat das in meiner Abwesenheit angenommen.
und meint der Versand sei ausgeschlossen, wenn ein Siegel beschädigt werde
Wenn das Siegel nicht beschädigt ist, ist der Versand eben nicht ausgeschlossen.
Ist es nicht. Allerdings lässt er keine Retoure zu, sondern storniert diese einfach immer wieder mit derselben Begründung.
Soll ich den Betrag jetzt einfach zurückbuchen oder wie weiterverfahren ?
Wenn er nachweisen kann, dass er rechtzeitig widerrufen hat, dann muss er gar nichts hinnehmen. Der Widerruf war wirksam.
Stellt der Händler sich quer -> A-Z Garantie von Amazon in Anspruch nehmen.