Paketannahme verweigert – Wer ist in der Beweispflicht?
Ich habe neulich etwas bei einem Versandhaus bestellt, wollte die Bestellung aber widerrufen. Da das Paket bereits unterwegs war, wurde mir auf meinen Widerruf geraten, die Annahme zu verweigern, was ich getan habe.
Das Paket enthielt zwei Artikel. Einer wurde meinem Kundenkonto gutgeschrieben, der andere nicht. Mit dem Kundenservice bin ich bereits in Kontakt, die Rücksendung ist auch schon drei Wochen her. Allerdings behauptet der Kundenservice steif und fest es sei nur ein Artikel zurückgekommen, obwohl ein (!) Paket mit beiden Artikeln an mich rausging und die Annahme dieses Pakets verweigert wurde. Ich habe eine Versandbestätigung für beide Artikel mit der Sendungsnummer zu einem Paket. In der Sendungsverfolgung steht oben in „Rücksendung wurde eingeleitet“. Nachtrag: Das ist der Status oben in der Statusleiste, in der detaillierten Sendungsverfolgung sieht man, dass ich die Annahme verweigert habe und das Paket dem Händler per vereinfachter Firmenzustellung zugestellt wurde.
Nun zu meiner Frage: Wenn man die Annahme verweigert, bekommt man ja keinen Beleg und ich habe auch nichts unterschrieben. Ich habe also nur die Sendungsverfolgung als „Beweis", dass ich die Ware nicht habe. Reicht das? Muss ich irgendwie zusätzlich beweisen können, dass die Ware zurückgesendet wurde oder ist der Händler in der Beweispflicht und müsste mir nachweisen können, dass mir ein Paket mit dem 2. Artikel zugestellt wurde? (Was definitiv nicht passiert ist, dieser war ja im ersten Paket. Das war auch von der Größe her auf den angeblich nicht retourierten Artikel her passend, der andere, korrekt als Retoure verbuchte war sehr klein und hätte eines so großen Pakets nicht bedurft)
Hat der Händler irgendeine Handhabe, auf die Zahlung des durch Annahmeverweigerung zurückgesandten Artikels zu bestehen? Ein Widerruf ging wie oben geschrieben zusätzlich ein, die Frist wurde eingehalten.
Danke im Voraus :-)
7 Antworten
Wenn Du das Paket nicht angenommen hast, wurde Dir überhaupt nichts zugestellt. Eine Zustellung wurde zwar versucht, war aber erfolglos. Also hast Du mit dem, was im Paket ist oder auch nicht ist, überhaupt nichts zu tun. Du hast es ja nie gehabt.
Hat der Händler irgendeine Handhabe, auf die Zahlung des durch Annahmeverweigerung zurückgesandten Artikels zu bestehen?
Nein, wie denn? Er kann keinen Nachweis erbringen, daß Dir eine Ware geliefert wurde. Zumindest Ware kann er Dir also nicht berechnen - es sei denn, Du hättest beispielsweise ein personalisiertes T-Shirt bestellt, also etwas, was speziell für Dich angefertigt wurde.
Nein, Standardware :-) Danke :-)
Der Satz „Rücksendung wurde eingeleitet“ deutet nicht auf eine "Annahmeverweigerung", sondern darauf, dass Du das Paket angenommen und zurückgeschickt hast. Wenn die Annahme verweigert worden wäre, würde das da auch so stehen. Ob das so ist, weißt aber nur Du.
Habe gerade noch mal genau geschaut. Das ist nur der Status oben in der Leiste der Sendungsverfolgung. Unten in der detaillierten Sendungsverfolgung steht „Der Empfänger hat die Annahme verweigert“ und auch, dass das Paket per vereinfachter Firmenzustellung zugestellt wurde.
Der gewerbliche Versender ist erst einmal beweispflichtig, dass Du die bestellten Artikel erhalten hast. Kann er das belegen?
Wohl nicht, ich habe ja nicht für das Paket unterschrieben, sondern meine Zustellerin direkt am Fahrzeug abgepasst und gesagt, dass ich die Annahme verweigere. Danke dir :-)
Du hast doch alles was du brauchst. Eine Sendungsnummer für beide Artikel in EINEM Paket, sowie den Vermerkt das die Rücksendung eingeleitet wurde.
Somit sollte das Versandhaus sein Chaos mal ins reine bringen
Vielen Dank :-)
Ich denke der Versender will nur zu Deinen Ungunsten “sparen“.
Jo... Soll er mal☺
Wollen kann er viel 😁 Nach den Antworten bin ich ganz entspannt. Soll er mal sein Chaos ordnen.