Rückgaberecht von motorrad?

7 Antworten

Da passt so einiges nicht zusammen. Warum kauft Ihr im Juli ein Motorrädchen, wenn der Sohn erst im September den passenden Schein macht. Das ergibt keinen Sinn.

Und wo habt Ihr es gekauft, wenn der Yamaha-Händler sooo weit weg ist. Auch da fehlt mir die Logik.

Und warum habt Ihr nicht bereits beim Auftreten der ersten Mängel das Motorrädchen beim Händler reklamiert. Wer 9.000 km lang Geduld hat und erst nach einem 3/4 Jahr auf die Idee kommt, dass man das Motorrad zurückgeben könnte, hat irgendwie den Kaufvertrag nicht verstanden.

Ihr könnt im Rahmen der Garantie beim Händler, der Euch das Teil verkauft hat, reklamieren und Nachbesserung verlangen. Allerdings fangt Ihr erst recht spät damit an. Und hoffentlich hat Euer Sohn nicht daran geschraubt. Denn dann erlöscht jeglicher Anspruch auf Garantie.

Vielleicht fragt Ihr mal bei der Verbraucherzentrale nach, welche Möglichkeiten Ihr habt und was Ihr noch machen könnt. Oder Ihr fragt einen Rechtsanwalt, welche Möglichkeiten zur Reklamation Ihr noch habt.

verreisterNutzer  26.02.2020, 07:42

Was ist daran ungewöhnlich, ein Fahrzeug schon ein paar Monate früher zu kaufen? Neufahrzeuge haben für gewöhnlich auch Lieferzeiten und wo man kaufen möchte und wo nicht obliegt dem freien Willen. Ich restauriere und handel mit Oldtimern, meine äußerst solventen Kunden kommen hauptsächlich aus ganz Deutschland und dem Ausland.

Nein, der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung. Rückabwicklung ist nur möglich, wenn ein Fehler nicht behoben werden kann. Das ist hier ja nicht der Fall.

NexusZockt 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 07:16

Okay danke. Wie sieht es mit mehrfach auftretenden Fehlern auf? In dem Fall jetzt mit der Bremse

archibaldesel  26.02.2020, 07:18
@NexusZockt

Der Fehler ist behoben, oder?

Vom Vertrag zurück treten könnt ihr nur wenn derselbe Fehler innerhalb der Gewährleistung, zwei mal behoben wurde und dann noch ein drittes mal Auftritt.

Reparaturzeiten von mehreren Tagen oder Wochen könnt ihr in Verzug setzen, und gleichzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag ankündigen, wenn der Fehler nicht bis zum xx.xx.xxxx behoben ist. Dazu muß eine angemessene Frist gewährt werden. Was angemessen ist, ist nicht immer eindeutig zu sagen, aber keinesfalls länger als eine Woche, wenn es ein gängiges Fahrzeug ist. Nach Ablauf der Nachfrist gilt der Kaufvertrag als beendet sofern die Reparatur nicht bis dahin erfolgt ist. In dem Fall hat der Händler ein Recht auf Einbehalt einer Entschädigung für die Zeit in der ihr das Fahrzeug ohne Einschränkung benutzen konntet.

In eurem Fall käme auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Sachmangel in Frage, dazu ist aber ein Anwalt und evtl eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.

n dem.motorrad ist nichts mehr neu. 9000km in einem dreiviertel Jahr finde ich für ne 125er sehr viel. Ihr wollt einen Preisnachlass? Worauf? Den Kaufpreis vom Motorrad?

Nein, keine Chance.

Aber ihr könnt es ja verkaufen, wenn er keine Freude mehr daran hat.

NexusZockt 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 07:16

Dann würde wir einen Verlust von über 30% machen

Krampus666  26.02.2020, 07:23
@NexusZockt

Verlust? Er ist ja auch 10tkm damit gefahren! Ein Fahrzeug ist nie eine Wertanlage.

BaroneseGaspard  26.02.2020, 11:54
@NexusZockt

Den Verlust hat man immer bei Neufahrzeugen