Rückgaberecht von motorrad?
Guten Tag, wir haben unserem Sohn im Juli letztens Jahres ein motorrad gekauft, seit September hat er den A1 Schein. Das Motorrad ist eine MT 125 bj. 2019 also war es bzw ist es ein neumotorrad. Seit Anfang an haben wir nur Mängel festgestellt und er musste aufgrund der fehlenden Händler immer weiter weg dafür fahren. Nun fragen wir uns ob eine Rückgabe wegen starken Mängeln möglich ist. Erst gestern wurde festgestellt das der neutral Sensor defekt ist oder irgendwas mit der Kupplung ist. Das motorrad hat jetzt 9000km runter. Bisherige Fehler waren: Feuchtigkeit im Blinker und somit auch ein defekt in der Batterie warum auch immer, 3x eine defekte Hinterrad Bremse, Feuchtigkeit unterm Tacho, Kontrollleuchte ging an als er den Ständer ausfuhr, jetzt das mit dem neutral Anzeiger der ohne motorlaufen nicht mehr geht. Klar das etwas davon immer mal passieren aber das motorrad ist soweit wir uns richtig informiert haben seit 12 Jahren auf dem Markt und unser Sohn hat auch Keinen Spaß mehr daran immer sich frei nehmen zu müssen um zum Händler zu juckeln und dann 10 Wochen auf teile zu warten. Unsere Frage wie gesagt, ist es möglich das Motorrad zurück zu geben oder einen Preisnachlass noch zu bekommen? Lg
7 Antworten
Da passt so einiges nicht zusammen. Warum kauft Ihr im Juli ein Motorrädchen, wenn der Sohn erst im September den passenden Schein macht. Das ergibt keinen Sinn.
Und wo habt Ihr es gekauft, wenn der Yamaha-Händler sooo weit weg ist. Auch da fehlt mir die Logik.
Und warum habt Ihr nicht bereits beim Auftreten der ersten Mängel das Motorrädchen beim Händler reklamiert. Wer 9.000 km lang Geduld hat und erst nach einem 3/4 Jahr auf die Idee kommt, dass man das Motorrad zurückgeben könnte, hat irgendwie den Kaufvertrag nicht verstanden.
Ihr könnt im Rahmen der Garantie beim Händler, der Euch das Teil verkauft hat, reklamieren und Nachbesserung verlangen. Allerdings fangt Ihr erst recht spät damit an. Und hoffentlich hat Euer Sohn nicht daran geschraubt. Denn dann erlöscht jeglicher Anspruch auf Garantie.
Vielleicht fragt Ihr mal bei der Verbraucherzentrale nach, welche Möglichkeiten Ihr habt und was Ihr noch machen könnt. Oder Ihr fragt einen Rechtsanwalt, welche Möglichkeiten zur Reklamation Ihr noch habt.
Schön für Dich.
Nein, der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung. Rückabwicklung ist nur möglich, wenn ein Fehler nicht behoben werden kann. Das ist hier ja nicht der Fall.
Okay danke. Wie sieht es mit mehrfach auftretenden Fehlern auf? In dem Fall jetzt mit der Bremse
Der Fehler ist behoben, oder?
Vom Vertrag zurück treten könnt ihr nur wenn derselbe Fehler innerhalb der Gewährleistung, zwei mal behoben wurde und dann noch ein drittes mal Auftritt.
Reparaturzeiten von mehreren Tagen oder Wochen könnt ihr in Verzug setzen, und gleichzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag ankündigen, wenn der Fehler nicht bis zum xx.xx.xxxx behoben ist. Dazu muß eine angemessene Frist gewährt werden. Was angemessen ist, ist nicht immer eindeutig zu sagen, aber keinesfalls länger als eine Woche, wenn es ein gängiges Fahrzeug ist. Nach Ablauf der Nachfrist gilt der Kaufvertrag als beendet sofern die Reparatur nicht bis dahin erfolgt ist. In dem Fall hat der Händler ein Recht auf Einbehalt einer Entschädigung für die Zeit in der ihr das Fahrzeug ohne Einschränkung benutzen konntet.
In eurem Fall käme auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Sachmangel in Frage, dazu ist aber ein Anwalt und evtl eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.
n dem.motorrad ist nichts mehr neu. 9000km in einem dreiviertel Jahr finde ich für ne 125er sehr viel. Ihr wollt einen Preisnachlass? Worauf? Den Kaufpreis vom Motorrad?
Nein, keine Chance.
Aber ihr könnt es ja verkaufen, wenn er keine Freude mehr daran hat.
Dann würde wir einen Verlust von über 30% machen
Verlust? Er ist ja auch 10tkm damit gefahren! Ein Fahrzeug ist nie eine Wertanlage.
Den Verlust hat man immer bei Neufahrzeugen
Was ist daran ungewöhnlich, ein Fahrzeug schon ein paar Monate früher zu kaufen? Neufahrzeuge haben für gewöhnlich auch Lieferzeiten und wo man kaufen möchte und wo nicht obliegt dem freien Willen. Ich restauriere und handel mit Oldtimern, meine äußerst solventen Kunden kommen hauptsächlich aus ganz Deutschland und dem Ausland.