Nach 7 Wochen Katalysator kaputt (Privatkauf von Händler) - Fall von Gewährleistung?
Hallo zusammen,
ich habe vor knapp 2 Monaten einen 10 Jahre alten Gebrauchtwagen mit circa 150.000 Kilometern für knapp 3.000 EUR erstanden. Ich habe das Fahrzeug privat gekauft und Verkäufer war ein Gebrauchtwagenhändler im Namen seines Unternehmens (nicht im Kundenauftrag oder Agenturabwicklung).
Nun ist heute die Motorkontrollampe angegangen und die Diagnose von der KfZ-Werkstatt ist ein defekter Katalysator - d.h. ein Schaden von circa 1.000 EUR! Das ist natürlich mehr als ärgerlich und ich frage mich nun, was meine Rechte sind. Der Händler hat (wie leider so viele) angekreuzt, dass das Fahrzeug frei von Gewährleistung verkauft wird - aber das ist ja rechtlich in meinem Fall nicht möglich und somit tritt ja automatisch (nach meinem Wissen) die normale Gewährleistung ein. Und da der Kauf unter 6 Monaten zurück liegt, dürfte die Beweislast beim Verkäufer liegen.
Die KfZ-Werkstatt, die mir heute den defekten KAT diagnostizierte hat (nicht die Werkstatt des Verkäufers), hat auch eine ausgetauschte Lambdasonde festgestellt und das in Zusammenhang mit dem defekten Kat gesehen. Also anders ausgedrückt: Der Kat ist wohl nicht erst seit heute am sterben, sondern man hat hier schonmal etwas repariert in der Vermutung es läge an einer defekten Lambdasonde, was die Werkstatt aber ausschließen konnte. (Das hab ich jetzt vielleicht nicht 100% korrekt wiedergegeben, aber unterm Strich wurde da sehr sicher schon etwas "rumgedoktort", was im Zusammenhang mit einem nicht einwandfreien Kat stand). Das muss der Händler natürlich nicht gewusst haben - bzw. das unterstelle ich ihm nicht einmal.
Bevor ich jetzt irgendetwas in die Wege leite würde mich eben interessiere wo ich stehe und was ich nun am Besten machen soll. Einen Anwalt oder Rechtsschutz habe ich nicht.
Danke vorab!
4 Antworten
Also durch den unwirksamen Ausschluß der Gewährleistung hast du nun automatisch die vollständige gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten!
Aber: Bei einem 10 Jahre alten Auto mit 150.000km könnte es sich durchaus um einen vertragsgemäßen Zustand handeln, wenn der Kat kaputt ist, weil nicht alle Teile am Auto für die Ewigkeit gebaut sind. Unabhängig davon gilt die Gewährleistung nur für Mängel, die zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden waren. Wenn der Kat zu der Zeit also noch in Ordnung war und erst später kaputt gegangen ist, dann ist es kein Gewährleistungsfall.
Da du dich innerhalb der ersten 6 Monate befindest, ist es Aufgabe des Händlers dir nachzuweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorhanden war.
Fordere den Verkäufer erstmal zur Nachbesserung auf
... bin mir sicher, dass der dann erstmal mit der Nummer "keine Gewährleistung ... steht doch im Vertrag!!!" kommen wird... Ist ja immerhin keine wirklich günstige Reparatur.
Ein Ausschluss der Gewährleistung ist in diesem Fall aber unwirksam
Sichere Auskünfte gibt es beim Verbraucherschutz!
Die Gewährleistung kann der Händler beim Eigengeschäft nicht ausschließen. Da nützen auch die besten Kreuzchen nichts. Der Kat ist ein Verschleißteil und kann nach 10 Jahren und 150.000 KM schon mal kaputt gehen. Die Sachmangelhaftung ist ja keine kostenlose Reparaturversicherung. Natürlich kannst du versuchen auf Kulanz beim Händler etwas zu erreichen. Kostenteilung oder Lohn auf Händlerkosten, Kat auf deine Kosten. Mehr Hoffnung kann ich dir da nicht machen.
Also falls ich durch eine "unabhängige" Werkstatt (oder sogar einem Werkstattprotokoll) nachweisen kann, dass der Kat schon vor meinem Kauf auffällig wurde, dann sähe sie Sache für mich deutlich besser aus, oder? Der Händler muss davon ja nichts gewusst haben - aber vielleicht der Käufer, der keine Lust mehr hatte zu warten, bis das teure Teil sich endgültig verabschiedet. Sieht man ja immerhin nicht auf den ersten Blick ...