Schadensersatz - Übernahme Reparaturkosten bei fehlerhaft geliefertem Ersatzteil?

8 Antworten

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Moin,

man hat dir ware in vereinbarter Qualität zu liefern - in deinem Fall wohl gebraucht, aber funktionstüchtig.

das ist hier nach deinen Ausführungen nicht der Fall.

du kannst das Unternehmen noch mal anschreiben, mit der Aufforderung Dir innerhalb einer bestimmten Frist (Achtung: hier am besten mit Datum „bis zum TT/MM/JJJJ“ arbeiten).

bei erfolglosem verstreichen kannst du vom Vertrag zurück treten. Die ein- und ausbaukosten kannst du auch geltend machen.

je nachdem, ob sie noch mal leisten, nach § 439 Abs. 2 BGB oder ob sie die Leistung verweigern, dann nach § 284 BGB.

Wenn ich mal so recherchiere, schuldet dir der Verkäufer der defekten Pumpe auch die Kosten für erneuten Aus- und wieder Einbau:

https://www.google.de/amp/s/www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/28623-gewaehrleistungsrecht-neues-aus-einbaukosten/amp

Was möglicherweise Schwierigkeiten bereiten könnte, wäre der Vorwurf des Händlers, dass vielleicht beim Einbau Fehler erfolgt sind. Das kann ich dir jetzt nicht sagen, zu wessen Lasten dieses Risiko geht und wer hier in der Beweispflicht ist…

T3Fahrer

also so wie ich das sehe ist der händler für den ersatz der pumpe so wie so dran zu kriegen. die frage die sich mir hier stellt ob er auch für den ein- und ausbau gerade zu stehen hat. hier können sich die geister scheiden, denn dein schrauber hätte sie auch vor dem einbau als defekt erkennen können.

so einen ähnlichen fall hatte meine beste freundin mal beruflich. sie war damals groß- und einzelhandelskauffrau und hatte in einem kunden erdkabel verkauft. NACH dem einbuddeln wurde dann festgestellt, dass der querschnitt nicht stimmte. der Kunde wollte die gesamten kosten für das wieder aufreißen und neu einbuddeln der ersatzleitung erstattet haben.

das gericht kam aber eindeutig zu dem schluss, dass man als fachkraft hätte feststellen können oder müssen, dass das falsche kabel geliefert wurde. somit ging der ein- und ausbau dann zu lasten des kunden.

lg, Anna

Daniel0000 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 21:38

"das gericht kam aber eindeutig zu dem schluss, dass man als fachkraft hätte feststellen können oder müssen, dass das falsche kabel geliefert wurde. somit ging der ein- und ausbau dann zu lasten des kunden."

das ist doch absurd...

die pumpe hat sehr doll gequietscht. man hätte das beim einbau nicht erkennen können..

Peppie85  12.03.2020, 12:53
@Daniel0000

das ist dann ja wieder ein anderer fall als das mit dem kabel.

Nein, die Einbaukosten sind nicht zu erstatten, da sich der Verkauf auf das Teil selber erschließt und nicht auf Folge oder sogar Ausfallkosten.

T3Fahrer  09.03.2020, 15:46

Wenn durch einen Gewährleistungsfall Folgekosten für den Kunden entstehen, sollten diese ebenfalls durch den Händler abgedeckt sein (siehe meine Recherche in meiner Antwort).

nicht vorgeölt - seltsam, warum wurde das nicht seitens deiner einbauenden "Fachwerkstatt" nachgeholt!!

Gebrauchtteile werden kaum eingeschweist sein

aus dem Grund sind wohl Schadensersatzansprüche ausgefallen

Daniel0000 
Beitragsersteller
 12.03.2020, 20:48

keine ahnung. muss sie vorgeölt sein?