Defekter Turbolader nach Gebrauchtwagenkauf.
Hallo alle miteinander :)
Ich habe eine Frage bezüglich unseres Autos. Gekauft wurde der Wagen, ein BMW, Mitte März 2012. Letzte Woche, also noch innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, wurde der Defekt des Turboladers festgestellt. Die Reparaturkosten beragen jetzt ca. 1.200 €.
Meine Frage: Gibt es da nicht die Regel, dass bei einem Schaden innerhalb eines Jahres nach dem Kauf der Verkäufer (BMW Händler) dafür aufkommen muss? Was ist noch alles zu beachten?
Vielen Dank schon mal :)
4 Antworten
für den gebrauchtwagen hast du eine 6 monatige gewährleistung bekommen, die ist nun um, also keine ansprüche mehr. eines sollte man wissen, wenn man ein turbomotor hat: insbesondere nach längeren flotten autobahnfahrten den motor nicht sofort abstellen, weil der turbolader zeit braucht um von 200.000 umdrehungen/minute runterzukommen. wenn man den motor sofort abstellt, wird der ölkreislauf zum torbolader unterbrochen, mit der zeit fürht dies zu lagerschalenschäden = neues turbo muss her. überleg mal, wie diesbezüglich der wagen in den letzten 12 monate bedient wurde. im übrigen, dass mit dem turbolader muss in der betriebsanleitung stehen.
Eine allgemeine Gebrauchtwagengarantie gibt es nicht. Diese kann man beim kauf jedoch abschließen. Diese würde hier in kraft treten. Ohne Gebrauchtwagengarantie gilt die Umkehr der Beweispflicht: Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht bestanden hat.
MfG Donked
Oh ja "Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht bestanden hat." gilt nur in den ersten 6 monaten. sorry
Gibt es da nicht die Regel, dass bei einem Schaden innerhalb eines Jahres nach dem Kauf der Verkäufer (BMW Händler) dafür aufkommen muss?
Nein, gibt es nicht. Der gewerbliche Verkäufer muss für Schäden haften, die über die für das Alter und die Laufleistung üblichen Abnutzungserscheinungen hinausgehen und zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bereits vorlagen, aber nicht genannt wurden.
Im Streitfall muss der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht schon bei Verkauf vorlag, sondern erst beim Kunden entstand. Das gilt aber nur für die ersten 6 Monate nach Kauf, dann findet die Beweislastumkehr statt!
In deinem Fall bedeutet das nun: kannst du nachweisen, dass der Turbolader bereits beim Kauf im März 2012 kaputt/teildefekt war, muss der Händler die Reparatur bezahlen. Kannst du das nicht, war der Turbo damals heile und ging ganz normal unter deiner Nutzung kaputt - für den Schaden musst du dann selber zahlen, denn dafür kann der Händler nichts.
wurde der wagen mit gebrauchtwagengarantie gekauft?
vom händler oder im kundenauftrag?
bin kein fachanwalt, aber ich denke, das ist verschleiss...
Falsch! Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Schaden bei Übergabe schon bestanden hat.