Autokauf - nun Zahnriemen kaputt?
Hallo zusammen,
gestern hat mein Freund offiziell ein Auto bei einem Händler erworben. Es ist ein VW Golf von 2007, mit 82.000KM gelaufen. Alle offensichtlichen Mängel die wir feststellen konnten, wie zwei defekte Leuchten und eine Abdeckung am Blinker, haben wir in einem Mängelprotokoll festgehalten, welches heute Nachmittag vom Händler abgearbeitet werden soll. Vorhin haben wir das Auto nochmal in einer Werkstatt überprüfen lassen um einen gesamten Eindruck zu erhalten. Bei der Überprüfung wurde zusätzlich zu den Mängeln die wir bereits festgestellt hatten ein Verschleiß der Zahnriemen festgestellt. Diese müssten so schnell wie möglich gemacht werden, da diese sonst reißen würden. Preis: zwischen 500 und 600€. Der Wagen ist am Mittwoch über den TÜV gegangen und uns wurde dieser derartige Verschleiß nicht mitgeteilt. Besteht eine Möglichkeit gegen den Händler vorzugehen oder muss er ausbessern? Könnte es sich um einen versteckten Mangel halten? Wir haben eine Gewährleistung auf Motor, Getriebe und Elektronik.
Vielen Dank!
Grüße
7 Antworten
den Zahnriemen überprüft der TÜV nicht, nur die Verkehrssicherheit! Der Zahnriemen ist ein Verschleißteil. Aber ihr habt ein gebrauchtes Auto gekauft, da müßt ihr auch weiterhin mit kleinen Mängeln rechnen die im laufe der Zeit auftreten.
Klar rechnen wir mit Verschleißteilen und kleineren Mängeln, deshalb haben wir uns über die Werkstatt einen Überblick verschaffen wollen, aber ein so großer Verschleiß ein Tag nach dem Kauf? Hätte er uns nicht zumindest darauf hinweisen müssen?
Das wäre unter Umständen noch nicht einmal ein Mangel, wenn der Zahnriemen nach dem Kauf gerissen wäre und einen Motorschaden verursacht hätte.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Ich würde bestimmt auch noch was finden! Ein Zahnriemenwechsel empfiehlt sich sowieso bei ca. 90000 km! Der TÜV überprüft den Zahnriemen nicht! Ich müsste das Gesamtbild des Wagens sehen um alles Abwägen zu können!
das kann dir das Wartungsheft sagen !
Wenn der Zahnriemenwechsel erst später als nach 82.000 km empfohlen wird, ist das kein Mangel. Da die Lebensdauer des Zahnriemens grundsätzlich zwischen 60.000 und 100.000 liegt, sollte immer nach Zeitpunkt und km-Stand des letzten Wechsels gefragt werden.
Bei den meisten Fahrzeugen ist noch nicht einmal eine Begutachtung des Zahnriemens möglich, so dass der Wechseltermin auf keinen Fall wesentlich überschritten werden sollte.