Rückgaberecht wenn Tasche nach 1 1/2 Monaten kaputt geht? Tk maxx?
Hallo Ihr lieben,
Ich habe mir am 16.07.2016 unter anderem eine Tasche bei TK maxx für knapp 50€ gekauft. Vor zwei Tagen ist mir aufgefallen, dass sie am Henkel kaputt geht. Sie hängt im Prinzip nurnoch an ein paar Fäden.
Man hat ja 24 Monate Gewährleistung, gilt das auch für diesen "Gebrauchsgegenstand"? Klar das Taschen auch irgendwann abnutzen, aber nach 1 1/2 Monaten und gleich ein ganzer Henkel finde ich nicht einfach nur abnutzen...
Kassenzettel und Ec-Karten Beleg habe ich noch. Kann ich das einfach umtauschen? Oder gibt es da andere Regelungen?
Klar kann ich einfach hingehen und fragen, ich wollte bloß wissen wie meine Rechte aussehen, nicht das die mir irgendwas falsches sagen, oder mir nur einen Gutschein in dem Wert andrehen oder so?
Danke für eure Antworten.
LG Nana
1 Antwort
Hi Nanunana98,
das ist einfachstes Gewährleistungsrecht. Im Prinzip hast du selbst bereits alles richtig gesehen.
Primär besteht zunächst mal ein Anspruch auf Nacherfüllung gem §§ 439 I, 437 Nr. 1, 434, 433 BGB wenn ein Sachmangel vorliegt. Deiner Beschreibung nach dürfte das der Fall sein. Du kannst dann Nachbesserung oder Nachlieferung (neue Sache) verlangen. In deinem Fall wird wohl einfach eine neue Tasche das sinnvollste sein.
Fristsetzungen etc. sind hier wohl kaum sinnvoll. Ich denke die Sache erledigt sich ganz einfach, wenn du zu TK Maxx gehst, ihnen die lage schilderst und eine neue Tasche haben möchtest.
Innerhalb der ersten 6 Monate gilt auch die Beweislastumkehr.
Anmerkung: Zunächst kann jedoch nicht das Geld zurückverlangt werden, das ginge erst, wenn eine Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen ist oder alternativ hierzu die Fristsetzung entbehrlich wäre. Ich halte das im vorliegenden Fall für nicht sonderlich relevant...
Einen Gutschein könntest du akzeptieren wenn dud as möchtest, das musst du allerdings nicht.
Falls du noch Fragen hast, kannst du ja jederzeit kommentieren.
Viele Grüße, JS
Also wenn sie (offensichtlich) mutwillig zerstört worden wäre, dann wäre es natürlich keine Sachmangel. Aber so wie es bisher beschrieben wurde, dürfte das kein Problem sein. Bei dir hört sich das nach einem Fabrikatiosnfehler an, der Henkel war wohl fehlheraft angenäht, sowas passiert.
Ich denke nicht, dass sie dir da irgendetwas vorwerfen. Den bestimmungsgemäßen Gebrauch sollte es eben schon eine Weile aushalten, andernfalls ist davon auszugehen (Beweislastumkehr), dass ein Sachmangel bereits beim Kauf angelegt war. Das Gegenteil müsste vom Verkäufer bewiesen werden ... den Aufwand wird m.E. niemand für eine solche Tasche betreiben. Es ist ja bereits über 14 Tage her, stellen die sich quer?
Vielen Dank für die ausführliche Antworte. Ich zeichne sie auf jeden Fall als hilfreichste aus. Ich habe aber noch eine kleine Frage: können Sie mir auch vorwerfen, dass es meine Schuld sei? Ich habe sie ja intakt gekauft, sie ist halt nach ein paar mal tragen kaputt gegangen. :/