Hehlerware Diebesgut bei Ebay gekauft - was tun?
Hallo Ihr, im Januar 2013 ersteigerte ich bei ebay ein gebrauchtes Elektrowerkzeug für 151,73 €. Die Abwicklung ging ohne Probleme von statten und das Gerät ist bis heute bei mir im Gebrauch.
Heute erhielt ich nun eine Nachricht von einem anderen ebay-Mitglied, in der dieser meint, daß der Verkäufer damals ihm die Sache(n) gestohlen und über ebay versteigert habe. Der Verkäufer wurde zwischenzeitlich angezeigt und sei geständig.
Da es sich um Hehlerware handele, solle ich das Gerät an ihn (den Geschädigten) zurückgeben und mir den Kaufpreis vom Dieb erstatten lassen. Falls ich nicht zustimmen würde, würde ich von der Kripo und/oder seinem Anwalt hören.
Daraufhin habe ich direkt bei der Kripo hier angerufen und nachgefragt. Dort meinte der Kripo-Beamte, daß ich das Teil doch gutgläubig erworben habe und es daher auch nicht zurückgeben müsse.
Fragen: 1. Ist die Aussage des Kripo-Beamten so richtig? 2. Wie soll ich mich nun weiter verhalten? 3. Muss ich die Maschine zurückgeben? Und wie bekomme ich dann mein Geld zurück? 4. Werde ich nun strafrechtlich verfolgt?
Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
du kannst an einer geklauten Sache kein Eigentum erwerben. das ist der eine Punkt. ABER,m wenn du es definitiv nicht wußtest, dass die Ware geklaut ist und es auch nciht aus einem extrem günstigen Kaufpreis heraus ersichtlich sein konnte, dann hast du im guten Glauben gehandelt und kannst die Ware behalten. Ansprechpartner für den Bestohlenen ist ganz klar der Dieb und nicht du! somit hat der Kripobeamte absolut recht
Ich würde an deiner Stelle nochal bei der Polizei nachfragen ob sie eine meldung/ anzeige mit Liste der gestohlenen Sachen haben! Wenn du rausfindest das es wahr ist was der Geschädigte sagt musst du das Gerät wohl oder übel zurückgeben. Wenn du aber nichts herausfindest kannst du davon ausgehen das der "Geschädigte" einfach nur DIESES EINE gerät haben will!
hallo
zu erstens , kann man in d kein eigentum an helerware erwerben , aber das hört sich sehr windig an , wie kommt er an deine daten ? warte ab ob sich etwas tut , aussitzen ist die devise
gruss mike
Fragen: 1. Ist die Aussage des Kripo-Beamten so richtig?
Da solltest Du Dich mal durchackern: http://goo.gl/5aJWz
- Wie soll ich mich nun weiter verhalten? Würde ich mal abwarten
- Muss ich die Maschine zurückgeben? Und wie bekomme ich dann mein Geld zurück? Auch das würde sich dann später klären. Ich habe unterschiedliches gelesen, es scheint jedoch von dem jeweiligen Fall abhängig.
- Werde ich nun strafrechtlich verfolgt? s. 1.
Dieses habe ich zum Handling im Netz gefunden zum Thema "Gerät an den Geschädigten zurückgeben":
Der Kripo Beamte sollte sich sein Lehrgeld wieder geben lassen.
Ich würde auf Nachricht von der Polizei oder des Anwaltes warten. Ein "Ebay Mitglied" kann Dir viel erzählen.
Sollte es sich als Hehlergut erweisen muß das Teil natürlich dem Eigentümer zurückgegeben werden. Das Geld steht als Forderung an den Verkäufer.
"Da es sich um Hehlerware handele, solle ich das Gerät an ihn (den Geschädigten) zurückgeben"
Könnte auch eine neue Masche sein. Einen ähnlicher Thread (Handtache) habe ich eben in den ebay-Diskussionforen gelesen.
http://community.ebay.de/topic/Einstellen-Und-Verkaufen/K%C3%A4ufer-Unterstellt-Mir/1900095902
Ohne Nachweis, z.B. Gerätenummer, gebe ich nichts aus der Hand und in diesem Falle ohne Rückversicherung / Aktenzeichen erst recht nicht.
In dem Moment, wo Du Post von der Staatsanwaltschaft erhältst, solltest Du einen Anwalt einschalten.