Muss ich verkauften Artikel im Flohmarkt zurücknehmen?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu 1: Nein, denn selbst im Laden ist "Rücknahme bei Nichtgefallen" eine reine Kulanzleistung - und abgesehen davon müsste nicht mal Bargeld ausgezahlt werden, sondern es genügt ein Gutschein.

Zu 2: Nur wenn er dich anzeigt oder verklagen will. Allerdings wird sich der Staatsanwalt bzw. Richter scheckig lachen, wenn er hört, weshalb der Kunde auf Auskunft besteht.

Zu 3: Der hat ein Rad ab. Die würden ihn schön einnorden und dann nach Hause schicken.


Ihr hättet ihm nichts geben müssen.

  1. Also wenn der Grund des zurückgeben wollen nur der ist, dass die Artikel seiner Frau nicht gefallen, dann musst du gar nichts zurücknehmen. Wenn er die Erlaubnis seiner Frau benötigt um einkaufen zu gehen und er trotzdem was einkauft, dann ist das sein ganz persönliches Risiko.
  2. Über das Kennzeichen wird er eher nicht deine Adresse ausfindig machen können. Das kann aber die Polizei. Dort wird er aber mit seiner lächerlichen Geschichte eher nicht hingehen. Die würde ihm auch nur helfen wenn du eine Straftat begangen hast bzw. er dich dessen beschuldigt.
  3. Die Polizei wird weder dir noch ihm helfen wenn sie zu dir kommt. Sie wird einfach nur deine Aussage zu Protokoll nehmen, also aufschreiben, so wie sie ja auch die Aussage des Käufers zu Protokoll genommen hat. Der Käufer hat nur die legale Möglichkeit dich zu verklagen. Und dann wird ein Bezirksgericht entscheiden. Ich denke aber, dass dich der Käufer bloß einschüchtern wollte als er mit der Polizei drohte. So nach dem Motto: Probieren kann ich es ja mal und schön wenn´s durchgeht. Er muß dich ja wegen einer Straftat verklagen und da du ja keine begangen hast wird das schwierig für ihn.

Aber geh bei dir zuhause aufs Bezirksgericht. Es gibt überall eine Gratisauskunft von geschulten Rechtsanwälten. Denen kannst du dann das ganze genau erzählen und du erhältst gratis fachliche Auskunft.

1.) Solange die Gegenstände in Ordnung sind, besteht keine Rücknahmepflicht. Weder für gewerbliche, noch für private Verkäufe.

2.) Das Verkehrsamt muss sich an den Datenschutz halten.Private Auskunft wird nicht erteilt.

3.) Siehe 1

"Im Flohmarkt hat eine Person mehrere Artikel verkauft und wollte nach 2 Stunden diese zurückgeben" - Wie kann ich etwas zurückgeben, das ich verkauft habe!?

Normalerweise nicht, aber Querulanten gibt es immer. Bevor mir was passiert würde ich es zurücknehmen. Flohmärkte sind ein rechtsfreier Raum.