Online gekaufte Ware zurückgeben, wenn Widerrufsfrist abgelaufen, aber die falsche Ware geliefert wurde?

7 Antworten

Du hast natürlich sofort bemängelt, das es eine Fehllieferung war?

Nichts tun und sich dann noch zu spät auf Widerruf berufen wäre nämlich eine sehr schlechte Kombi.

Bitterkraut  13.12.2017, 13:32

Hier geht es doch gar nicht um einen Widerruf, sondern um eine Reklamation. Ganz andere Baustelle.

Esskah  13.12.2017, 14:00
@Bitterkraut

wenigstens auf Dich (Bitterkraut) kann man sich verlassen!

Bitterkraut  13.12.2017, 14:21
@Esskah

Ich bin mitunter etwas erschüttert über das Rechtsverständnis meiner Mitbürger... aber antworten...

Esskah  13.12.2017, 14:58
@Bitterkraut

Da in der Juristerei durchaus Erbsen gezählt werden: "Rechtsverständnis" ist ja bei den Antwortenden durchaus gegeben, "-wissen" ist jedoch lückenhaft.

Aber nur wer mit dem Recht etwas mehr zu tun hatte versteht den Satz "Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Stiefel"

SirKermit  13.12.2017, 13:31

Man muss unverzüglich reklamieren. Das ist nicht dasselbe wie sofort.

DerHans  13.12.2017, 13:34
@SirKermit

Nach fast 30 Tagen ist es ganz sicher nicht mehr UNVERZÜGLICH

Esskah  13.12.2017, 13:59
@DerHans

UNVERZÜGLICH gilt nach Erkennen des Mangels und nicht nach Erhalt der Ware!

Das währe eine Reklamation. Reklamationen sind unverzüglich anzuzeigen, wenn sie auftreten und falsche Ware stellt man sofort fest, meines Wissens gelten hier sogar nur 10 Tage für sofort sichtbare Mängel. Hier hast du dein Reklamationsrecht verwirkt 

Esskah  13.12.2017, 13:51

meines Wissens gelten hier sogar nur 10 Tage für sofort sichtbare Mängel. Hier hast du dein Reklamationsrecht verwirkt

Wie kommst Du zu dieser Annahme? Was ist die Rechtsgrundlage für Deine Aussage?

gwops73 
Beitragsersteller
 13.12.2017, 13:29

Wenn er aber die falsche Ware geliefert hat, dann hat der Verkäufer seine Pflichten vom Kaufvertrag doch nicht erfüllt?

gwops73 
Beitragsersteller
 13.12.2017, 13:21

Es handelt sich um ein Präperat das zu niedrig dosiert ist und nicht dem Original entspricht. Wenn man da nicht auf das Etikett schaut sieht man es nicht sofort.

Falsche Ware hat nix mit Widerruf zu tun, hier handelt es sich um eine Reklamation. Schick zurück und teile mit, dass du etwas anderes bestellt hast.

gwops73 
Beitragsersteller
 13.12.2017, 13:35

Soll ich den Verkäufer vorher nochmal kontaktieren und sagen das es sich um die falsche Ware handelt, oder direkt zurückschicken mit einem Brief darin? Ich habe zuerst widerrufen, ohne Angabe von Gründen, da hat der Verkäufer dann gesagt die Widerrufsfrist ist abgelaufen. Er wusste anscheinend wann ich das Paket bekommen habe, da ab dann die 14 Tage beginne zu laufen und ich war mit meinem Widerruf einen Tag zu spät dran.

Bitterkraut  13.12.2017, 13:38
@gwops73

Dann reklamiere die Ware mit Begründung. 

Also ich finde die hier geätigten Aussagen doch recht zweifelhaft.

Was richtig ist: die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und hat nichts mit der Reklamation zu tun.

Was falsch ist: dass die Reklamationsfrist abgelaufen ist.

Wird eine falsche Sache geliefert, so liegt immer ein Sachmangel vor. Dies gilt sowohl für die versehentliche als auch für die bewusste Falschlieferung. Ob das gelieferte Produkt einen höheren oder geringeren Wert hat als die eigentlich bestellte Sache, ist nicht entscheidend. Für den Sachmangel ist nur entscheidend, dass eine andere als die bestellte Sache geliefert wurde.


» Rechtsfolge: Der Käufer kann vom Verkäufer die Lieferung der eigentlich bestellten Sache verlangen. Die Kosten für den Transport hat der Verkäufer zu tragen.

Welche Rechte hat der Verkäufer?
Bei den Rechten des Verkäufers ist streng danach zu unterscheiden, ob eine bewusste oder versehentliche Falschlieferung vorliegt.

In diesem Fall gehen wir von einer versehentlichen Falschlieferung aus und damit darf der Verkäufer die gelieferte Sache zurückverlangen.
Dieses Recht hat der Verkäufer auch dann, wenn der Käufer die falsche
Sache gerne behalten würde. Die Kosten der Rückgabe hat dabei allerdings
immer der Verkäufer zu tragen (Transportkosten, Verpackung, etc.).

Die einzelnen Ansprüche bei einem Sachmangel werde ich hier nicht näher erläutern.

Kommen wir nun zur Frist:
Für den Sachmangel sieht das BGB gem. § 438 (1) 3 eine Verjährungsfrist von 2 Jahren vor. Eine Rügefrist für den Verbraucher gibt es nicht, diese besteht lediglich im B2B Geschäft (vgl. HGB § 377)

Gestützt werden könnte das zudem, dass der beschriebene Mangel wohl als "verdeckter Mangel" zu werten ist, also beim Erhalt gar nicht hätte sofort auffallen können/müssen

Eine widerrufsfrist besteht ohne Angaben von gründen.

Eine falschlieferung ist ein sachmangel mit einer zweijährigen Gewährleistung. Bei einem Verbraucher besteht keine unmittelbare Prüfung der ware und keine unmittelbare reklamationspflicht. 

Die widerrufsfrist hat also nichts zu tun mit der gesetzlichen Gewährleistung wegen Mängel.