Leasing/ verbrieftes Rückgaberecht und Leistungsteigerungen.
Es geht um folgendes: Ich habe ein verbrieftes Rückgaberecht für mein Auto nun würde ich allerdings gerne dessen Leistung steigern, der Verkäufer hat gemeint dass dadurch mein Rückgaberecht entfällt. Nun frage ich mich ob es erlaubt ist die Leistung zu steigern und zum Zeitpunkt der Rückgabe einfach wieder das serienmäßige Steuergerät einzubauen und mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss wenn es nicht erlaubt ist und ich es dennoch mache?
5 Antworten
Details zum möglichen Wegfall des Rückgaberechts findest Du ausschließlich in dem Vertrag, welcher das Rückgaberecht regelt.
Details zum Preis stehen dort auch, und da musst Du bedenken, dass durch die höhere Leistung - und die dadurch bedingte Fahrweise - das Fahrzeug stärker abgenutzt wird, somit bei Rückgabe einen geringeren Restwert hat.
Wie verhält es sich wenn Konzernseitig Probleme bestehen, "nervöse Lenkung!" und der Händler sich weigert trickreich den A4 zurück zu nehmen, das Gericht macht schlanken Fuss , es gibt bisher kein Präzedenzfall. Bei Rücknahme durch den Händler macht er immer einen Verlust von 5- 6.000,-€, die möchte er sich natürlich mit dem alten Nutzer möglichst teilen. Wehe man wechselt auf Grund des obigen Geschehen den Hersteller, passiert mit Autohaus Neumann GmbH aus Erkner ,da werden selbst Photos in der Farbschattierungen gefakt durch Gutachter von Laesing aus Wildau
Norbert Meyer
Leasing bedeutet das dir das Fahrzeug nicht gehört sondern das du es nur vertragsgemäß nutzen darfst. Ob du etwas an dem Fahrzeug verändern darfst steht im Leasingvertrag. Bei modernen Fahrzeugen wird alles gespeichert auch der Austausch von Steuergeräten. Das ist also nachweisbar. Wenn du die Leistung steigerst muß du das anmelden (Versicherung) und abnehmen (Tüv oa.) lassen. Der Laesingvertrag kann gekündigt werden, die Rücknahme verweigert oder zu einem geringerem Restwert führen.
Verbrieftes Rückgaberecht. Da würde ich mal genau in die Bedingungen sehen.
Zwar ist der Wagen (vermutlich) nach Rückbau des Steuergerätes wieder im Zustand wie bei Verkauf, aber wie ist das, darf das Steuergerät ohne Eintragung geändert werden?
Dann müßte es eingetragen werden, wenn es eingebaut wird udn später wieder zurück.
Damit ieht es der Vertragspartner und könnte von der Rücknahmeverpflichtung frei sein.
Du würdest damit ja arglistig verschweigen, dass Du das Fahrzeug mit der erhöhten Leistung (=erhöhter Belastung des Antriebsstrangs) gefahren bist, um einen Vorteil zu erzielen.
Das erfüllt die Definition von Betrug.
Wer steht im "Kfz - Brief"? Wenn Du nur Nutzer bist, darfst Du nichts verändern.
Im Kfz-Brief stehe ich drin.