Rückgaberecht bei Möbeln
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Mein Freund und ich haben vor einigen Wochen Möbel für unsere erste gemeinsame Wohnung gekauft und auch schon angezahlt.
Nun ist es leider so gekommen, dass wir uns getrennt haben, weil es nicht mehr funktionierte. Jetzt überlegen wir, was wir mit den Möbeln machen. Gibt es da eine Art Widerrufsrecht für Möbel? Es handelt sich um eine Couch, eine Wohnwand und um ein Schlafzimmer.
Besteht die Möglichkeit, dass wir die Möbel an das Möbelhaus zurück verkaufen können oder Ähnliches? Oder sind wir nur noch gezwungen die Stücke weiter zu verkaufen?
Danke für eure Hilfe
LG Bellara
8 Antworten
Ich würde sofort mit dem Möbelhaus sprechen. Evtl. können die da etwas machen. Ihr werdet aber sicher einiges selber zahlen müssen, da ihr keinen Anspruch darauf habt.
Eine Rückgabe der Möbel an den Händler wird im Ausnahmefall aus Kulanz erfolgen.
Dazu bedarf es eines Gesprächen mit dem Geschäftsführer des Möbelhauses,dem du die Sachlage darlegst.Allerdings wirst du mit einem Schadenersatz rechnen müssen.
Bei einwandfreier Ware gibt es kein Recht auf Rückgabe, ihr seid also auf Kulanz des Möbelhauses angewiesen. Bei Möbeln sehe ich da allerdings schwarz.
es liegt an die Verhandlung zwischen euch und dem Geschäft, Erfolg könnte man haben, wenn man diese noch nicht erhalten hat, bzw mit ein Unkosten Beitrag muss du rechnen, in % des Kaufpreises
Gibt es da eine Art Widerrufsrecht für Möbel?
Bei Kauf in einem Geschäft gibt es kein Widerrufsrecht. Außer es ist freiwillig vorher ein Rückgaberecht vereinbart worden.
Besteht die Möglichkeit, dass wir die Möbel an das Möbelhaus zurück verkaufen können oder Ähnliches?
Da musst Du nachfragen ob das Möbelhaus daran interessiert ist, die Wahrscheinlichkeit ist eher gering.
Oder sind wir nur noch gezwungen die Stücke weiter zu verkaufen?
Hat denn keiner von euch beiden Verwendung für die Möbel ?
Dann kann derjenige den anderen ausbezahlen.