Rücktritt vom Kaufvertrag. Rückckabe der Teillieferung wer trägt die Kosten?

1 Antwort

Hallo Tifco, wenn Du wirksam vom Kaufvertrag zurücktrittst, muss Dich das Möbelhaus "in den Zustand vor Abschluss des Vertrags" versetzen - also auch alle Kosten tragen.

Wirksam zurücktreten kannst Du, wenn vereinbarte Leistungen nicht erbracht wurden (z.B. auch Liefertermine weit überschritten) und trotzentsprechender Nachfristen und Rücktrittsandrohung nicht geliefert wurde.

Ob Du allerdings benutzte Teillieferungen ebenfalls ksotenneutral zurückgeben kannst, ist eine andere Frage, da Du mit Annahme der Teillieferung eine Teilerfüllung akzeptiert hast. - Aber da eine Teillieferung bei einem "Set" nicht akzeptiert werde muss, kann auch hier von einer vollständigen Rückabwicklung ausgegangen werden (es sei denn, das Sofa ist durch Deine Benutzung erkennbar abgenutzt/fleckig).

Alleridings kann es sein, dass Du Deinen Anspruch anwaltlich durchsetzen musst. - Ein Anruf beim Möbelhaus mit der Bitte um Abholung der Teillieferung wegen Vertragsrücktritts zeigt Dir schonmal die Reakton und das voraussichtliche Verhalten auf Dein Ansinnen (vieelleicht kommt die Restlieferung dann ja auch ganz plötzlich und überraschend zu Dir). - Viel Glück !! :)

tifco 
Beitragsersteller
 26.03.2015, 21:01

Vielen Dank für deine Antwort.

Teillieferung angenommen ? ...hmm .... mich hat man bezüglich der Teillieferung nicht informiert. Als ich von der Arbeit kam stand die halbe Lieferung in meinem Wohnzimmer ohne das ich dazu eine Willenserklärung abgeben konnte. Zudem hätte ich gewußt das der Sessel nicht zeitnah geliefert wird, hätte ich die Couch gleich zurück geschickt.

Werde morgen das Möbelhaus schriftlich in Lieferverzug setzen, aber ich sehe schon das ich wohl um den Anwalt nicht rum kommen werde.