Möbel, Widerruf wird abgelehnt? Hilfe?
Hallo zusammen, ich habe mir vor über zwei Wochen, genauer gesagt vor 17 Tagen ein Ecksofa im XXXL Möbelhaus in Essen gekauft. Mir wurde vom Verkäufer versprochen, dass ich es bis spätestens letzte Woche Freitag abholen kann. Aber leider kam es bis jetzt nicht an und ich hatte meine alte Couch bereits am Donnerstag verkauft. Daraufhin habe ich mich über den Verkäufer geärgert, weil ich mir veräppelt vorkam. Ich habe dort angerufen und wurde mit ihm verbunden. Er war total unfreundlich und hat daraufhin behauptet, dass er circa sagte und meinte zu mir, ob ich weiß was circa bedeutet? Ich habe mich daraufhin aufgeregt und meinte ich möchte von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Er meinte, dass so etwas nicht möglich ist, weil wir einen Vertrag abgeschlossen haben und das dies nur Online evtl. gehen würde und man konnte sich nicht mal mehr vernünftig mit ihm unterhalten. Danach fand ich aber auf der Webseite von XXXL ein 30 tägiges Widerrufsrecht, dass in deren Möbelhäusern gilt und nicht Online. Was meint ihr, hat er mir die Information unterschlagen oder stimmt das, dass ich nicht aus dem Kaufvertrag zurücktreten kann?
Der Link zur Website: https://www.xxxlshop.de/c/30rueckgabe
Danke schonmal für eure Hilfe!
8 Antworten
Bei Möbelkauf wird immer ein ca. Lieferdatum angegeben.
Das kann sogar bis zu 6 Wochen dauern. Wenn der Termin feststeht, wird der Kunde schriflich benachrichtigt.
Der Verkäufer hat darauf keinen Einfluß.
Du hast doch selbst alles schon beantwortet.
Der Verkauf liegt 17 Tage zurück, sie räumen 30 Tage Rücktrittsrecht ein - nur ONLINE.
Am besten gehst Du direkt zur Geschäftsleitung dieses Hauses. Bleib ruhig und entspannt. Trete souverän auf.
Erzähle in einem völlig ruhigen Ton, wie Dich der nette Verkäufer behandelt hat und wie er sich am Telefon verhielt.
Du hast Rechte! Nutze sie auch.
Wichtig bei dem ganzen, keine Emotionen, keine Beleidigungen, keinen Gefühlsausbruch.
Sollte im Gespräch gut zu händeln sein.
* Abklären, wann die Lieferfristen EXAKT sind
* Das Recht sich freundlich und höflich behandeln zu lassen
* Das Recht, wenn man mit dem Verkäufer nicht klar kommt, seinen Vorgesetzten ins Gespräch zu nehmen
* exakte Deklarierung des Rücktrittsrechtes
* ein Fehlverhalten des Verkäufers nicht als bare Münze ungeprüft einfach hinnehmen.
* das Recht sich juristisch beraten zu lassen und alle Vorteile für einen auf zählen zu lassen
Was bitte soll denn "exakte Deklarierung des Rücktrittsrechts" sein?
Der voraussichtliche Liefertermin steht immer im Kaufvertrag. Die Lieferung einer Couch dauert in der Regel bis zu 8 Wochen, wenn es keine Standard-Couch auf Lager ist.
Des Weiteren ruft der Spediteur kurz vor dem voraussichtlichen Liefertermin bei dem Kunden an, um einen Termin abzustimmen. Vorher gibt es ein genaues Lieferdatum.
Ein Rücktrittsrecht gibt es auch nicht, sondern nur ein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht gilt nur für den Fernabsatz, nicht aber für den "Ladenkauf".
Es muss keine "exakte Deklarierung" des "Rücktrittrechts" vorgenommen werden, da diese bereits in den AGB steht.
Ich sehe hier kein Fehlerverhalten beim Kundenservice, sondern eher beim Käufer der auf Rechten beharrt, die nicht vorhanden sind.
Dafür brauch man keine juristische Unterstützung. Alle Bedingungen stehen im Kaufvertrag bzw. auf der Rückseite (AGB).
Dieses 30tägige Widerrufsrecht wird hier nicht für im Ladengeschäft gekaufte Waren zugesagt, sondern bezieht sich auf den Onlinekauf.
Und an welcher Stelle in Deinem Kaufvertrag wird Dir zugesichert, dass Deine Ware bis spätestens zum 9. Juni geliefert wird / lieferbar ist?
ich habe mir vor über zwei Wochen, genauer gesagt vor 17 Tagen ein Ecksofa im XXXL Möbelhaus in Essen gekauft.
Also Kauf im stationären Handel.
Mir wurde vom Verkäufer versprochen, dass ich es bis spätestens letzte Woche Freitag abholen kann.
Und das hast du natürlich schriftlich?
Aber leider kam es bis jetzt nicht an
Das kann vorkommen. Deswegen steht im Kaufvertrag, der dir vorliegt, auch explizit ein Passus, der sich auf die Verbindlichkeit von Lieferzeiten bezieht. Und dort dürfte sch sehr wahrschinlich eine Vorbehalt von mindestens 30 Tagen finden, ggfs. auch mehr, wenn die Säumnis nicht durch den Händler zu vertreten ist.
Ich habe mich daraufhin aufgeregt und meinte ich möchte von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Gibt es beim Ladenkauf nicht, da kein Fernabsatz nach §312c BGB.
Danach fand ich aber auf der Webseite von XXXL ein 30 tägiges Widerrufsrecht, dass in deren Möbelhäusern gilt und nicht Online.
Unfug. Das erweiterte Widerrufsrecht gilt natürlich ebenso explizit *nur* für Käufe über deren Webseite.
stimmt das, dass ich nicht aus dem Kaufvertrag zurücktreten kann?
Ja. Abgesehen davon hättest du dann immer noch kein Sofa.
Das Widerrufsrecht gilt nur online, die Seite da ist auch der Onlineshop von XXXL, im Laden gilt das nicht!
Welche Rechte genau soll der FS denn nutzen?