Reklamation bei Möbeln, wer ist für den Transport zuständig?
Folgendes Problem, ich habe 2 Schuhschränke gekauft. Einer ist beschädigt und bei dem Anderen fehlt die Hälfte. Ich habe die Möbel selbst abgeholt. Ich möchte vom Möbelhaus, dass die Möbelteile geliefert werden, da ich ein ganzes stück zum Möbelhaus fahren müsste. Jedoch weigern Sie sich die Ersatzteile zu liefern. Habe ich ein Recht auf die Lieferung, den ich kann ja schließlich nichts für den Fehler.
6 Antworten
Hallo Schnandel,
Vertragspartner ist das Möbelhaus. Im Falle einer nicht selbst verschuldeten Reklamation hat Dich das Möbelhaus so zu stellen als wäre der Kauf reibungslos über die Bühne gegangen.Das heißt im Falle einer längeren Fahrstrecke auch gegebenenfalls einen Tankgutschein zu gewähren.
Für den Zeitaufwand bekommst Du allerdings nichts, das ist in der Regel zumutbar. Schlägt der Nachbesserungsversuch mehrfach (2) mal fehl,
kann die Ware zurückgegeben werden. Aber hier darf man nicht soviel falsch machen. Also Verbraucherzentrale einschalten.
Wenn Händler Umtausch und Fahrkostenerstattung verweigert, den Filialleiter verlangen und Forderung deutlich ansprechen, ggf.mit Verbraucherzentrale drohen. Viel Erfolg
Stimmt, für die Fehlenden/dekfekten Teile kannst du nichts.
Aber, ich drücks mal so aus, dafür das du zu geizig/sparsam warst, dir die Teile liefern zu lassen.
Da du also die Teile selber geholt hast musst du auch den Ersatz selber holen.
Ich kontrolliere das immer gerne gleich vor Ort.
Falls dein Möbelhaus Ikea heißt, die geben z. B. für deine Fahrstrecke Kilometergeld. Falls nicht, nimm das Beispiel und handele ggf. Kilometergeld mit deinem Möbelhaus aus (ggf. Warengutschein).
Nein hast du nicht, die Nachlieferung , Reklamation, erfolgt auf demselben Wege, wie die Ursprüngliche Lieferung.
Du hast Abgeholt, also mußt du auch wieder hinbringen um deine Reklamation durchzusetzen.
Was anderes währ es, wenn geliefert worden ist.
Hm...bei Selbstabholung....auch selbst wieder hinführen bei einer Reklamation