Darf ein möbelhaus die Anzahlung einbehalten und dir Möbel stornieren?

13 Antworten

Ich kenne ja die Gründe nicht, das Recht haben sie aber soviel ich weiß. Am Besten du klärst das mit der Möbelfirma bzw. dem Kaufhaus.

Dein bereits gezahltes Geld, muss dir natürlich erstattet werden falls keine Schäden beglichen werden müssen die du verschuldet hast.

Was war der Grund für die Stornierung.

Aber wenn die Stornierung vom Möbelhaus kam müssten sie die Anzahlung zurückgeben. Es sei denn es gab einen von dir verursachten Grund.

Wenn die Stornierung von dir kommt nicht.

OreoTime 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 18:11

Ja der Meinung bin ich auch

OreoTime 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 14:20

Sie sagten weil ich es nicht abgeholt habe und bei der Bestellung habe ich angegeben das ich beides zur gleichen Zeit abholen möchte

1möbel Stück ist seit 3 Wochen da

2möbelstück seit 6wochen

Habe auch anrufe bekommen das ich pro Monat 8€ lagergebühren zahlen muss und als ich es letzte Woche abholen wollte war es storniert und meine Anzahlung habe ich auch nicht bekommen

berlina76  27.06.2018, 14:24
@OreoTime

Du hast eine Anzahlung gemacht, somit sind sie in der Pflicht, die Ware bereitzustellen und zwar mit einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Sie können nicht stornieren, es sei denn sie würden dir dein Geld zurückzahlen.

Die Lagerkosten dürften allerdings rechtens sein.

Da fehlt mit absoluter Sicherheit ein bedeutender Bestandteil der Geschichte.

Warst du z.B. vorleistungspflichtig und hast nicht gezahlt, so dass das Möbelhaus berechtigt zurückgetreten ist ?

OreoTime 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 18:05

Sie meinten das ich die Ware nicht abgeholt habe aber dann müssten sie mir alle anzahlungen zurückgeben- die lagerkosten

OreoTime 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 14:22

Ich habe die Hälfte des gesamt Preises angezahnt also was für einen Grund sollte es geben

AnglerAut  27.06.2018, 14:23
@OreoTime

Ich kenne die Geschichte nicht, aber ohne Grund macht ein Möbelhaus so etwas nicht. Also entweder erzählst du den Grund aus dem das Möbelhaus handelt oder deine Frage ist sinnlos.

Nein!

Das wäre ja Diebstahl...

Bitterkraut  27.06.2018, 14:19

Nein, kein Diebstahl.

FGO65  27.06.2018, 14:13

Nein, sie haben das Geld ja nicht gestohlen.

Geht eher in Richtung ungerechtfertigte Bereicherung

Destranix  27.06.2018, 14:14
@FGO65

Naj...Ich dachte dabei eher an die Möbel...

FGO65  27.06.2018, 14:15
@Destranix

Die sind nie in das Eigentum des Käufers übergegangen, also auch kein Diebstahl

Destranix  27.06.2018, 14:16
@FGO65

Ja...Das stimmt...

Aber ungerechgtfertigte Bereicherung ist es auf jeden Fall...

Destranix  27.06.2018, 14:12

Oder ungerechtfertigte Bereicherung...

Mit welcher Begründung tun sie das?

OreoTime 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 17:59

Wegen nicht Abholung der Ware dabei sind die Sachen seit 3 und 6 Wochen erst im möbelhaus