Möbellieferung nicht möglich: Konsequenzen und meine Rechte?

8 Antworten

Ich kann Dir keine Antwort geben, die rechtlich abgesichert ist, aber aus eigener Erfahrung kann ich dazu wie folgt Stellung nehmen.

Im Bekanntenkreis wurde sich auch für ein Möbelstück entschieden, das nicht zerlegbar ist. Die Bekannte wurde aber vom Verkäufer darauf hingewiesen und ausdrücklich gefragt, ob das Möbelstück ohne Probleme in die Räumlichkeiten angeliefert werden kann. Meiner Meinung nach liegt die Verantwortung hier beim Möbelhaus darauf hinzuweisen. Wenn in Deinem Fall sogar jemand vor Ort war und einfach nur falsch gemessen hat, liegt die Schuld nicht bei Dir.

Da sich das Möbelstück, das Du Dir ausgesucht hast, nicht anliefern lässt, ist meiner Meinung nach auch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Demzufolge könntest Du auch ohne Konsequenzen davon zurücktreten - ohne Dir dort etwas Anderes aussuchen zu müssen. Die Ratenkaufvereinbarung würde ich dementsprechend aus gegebenen Anlass widerrufen.

Apolon  27.04.2018, 10:10
Wenn in Deinem Fall sogar jemand vor Ort war und einfach nur falsch gemessen hat, liegt die Schuld nicht bei Dir.

Was du schreibst wäre der richtige Weg gewesen, nur fand dieser ja nicht statt.

Beachte folgenden Text des TE, was absoluter Unsinn ist:

Im Möbelhaus wurde vermessen, ob die Wohnwand an die betreffende Wand in meiner Wohnung passt.
Mariakalnok 
Beitragsersteller
 27.04.2018, 10:25
@Apolon

Im Möbelhaus wurde vermessen, ob die Wohnwand an die betreffende Wand in meiner Wohnung passt

Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Ich habe zuhause in der Wohnung gemessen, wie lang und hoch die Wand ist, an welche ich die Möbel stellen möchte. Im Möbelhaus wurde vermessen, ob die Wohnwand stellbar ist.

  1. Wurde nichts gesagt bzw war wirklich absolut nicht ersichtlich das das Möbelstück nicht zerlegbar ist?
  2. Haben die es wirklich probiert in die Wohnung zu kommen? Den manchmal muß man ein Möbelstück nur anders halten um hinein zu kommen.

Zu den anderen Punkten kann ich leider nicht viel sagen.

Fakt ist es muß sicher sein das das Möbelstück wirklich nicht hätte reingebracht werden können. Manchmal stellen die Lieferanten sich auch nur ungeschickt an.

Hatte ich mal mit einer waschmaschine. Die Lieferanten sollten sie mir an Ort und stelle hinstellen und die Alte mitnehmen.
Sie weigerten sich mit dem Argument das sie dann andere Möbel verrücken müßten um die Waschmaschine in die ecke zu bekommen.

Ein Kumpel machte das dann im Alleingang somit war es in dem Fall eher eine Ausrede. Und er mußte kein einziges Möbelstück verrücken.

Die Lieferanten die beim zweiten Mal kamen haben auch nur den Kopf geschüttelt als ich erzählte das die ersten meinten es geht nicht.
Und da war es auch Feinarbeit eben zwei der Platz nunmal sehr begrenzt war. Aber es war machbar.

Mariakalnok 
Beitragsersteller
 27.04.2018, 10:09
  1. Es wurde nicht angesprochen, ob das Teil zerlegbar ist. Vor dem Kauf wurde vermessen ob das Teil an meine Wand passt.
  2. Die Monteure waren am Liefertag bei mir vor Ort. Sie haben sich den Weg über das Treppenhaus in die Wohnung angeschaut und sind den Weg dann noch Mal mit einem Metermaß abgegangen. Die Aussage war: Möbelstück passt nicht durch den Eingang der Wohnung bzw. um die Ecke in das Wohnzimmer. Von der Haustür durch das Treppenhaus bis kurz vor die Wohnungstür (2. OG) wäre gerade so möglich.
Caila  27.04.2018, 10:13
@Mariakalnok

Ok klingt nach Blöd gelaufen , aber ich finde nicht das es deine Schuld ist. Zumindestens würde ich beim Möbelkauf grundsätzlich davon ausgehen das die Möbel zerlegbar sind. Ausnahmen Dinge wie zb Sofa.

Also ob sie da recht hatten kann ich nicht sagen, nur bei mir haben sie durch die kleinen Türen und den sehr schmalen Flur auch ein großes breites Stück vom Sofa bekommen. Knapp aber machbar.

Ich wurde nicht darüber informiert, dass das Möbelstück nicht zerlegbar bzw. abbaubar ist. ---> diese Info musst du dir selbst einholen und nachfragen

Habe ich meine Pflicht als Käufer schuldhaft verletzt? ---> ja hast du

  Hätte ich darauf bestehen sollen, dass wenigstens versucht wird mit dem Möbelstück in die Wohnung zu kommen? ---> und wer bezahlt dann den evtl. Schaden ?

Im Möbelhaus wurde vermessen, ob die Wohnwand an die betreffende Wand in meiner Wohnung passt.

So etwas ist auch in der heutigen Zeit der Technologie noch nicht möglich.

Nur in der Wohnung selbst kann man ausmessen, ob eine Wohnwand passt!

Bei der Anlieferung stellte man fest, dass ein Möbelstück zu groß ist und nicht durch den Wohnungseingang in das betreffende Zimmer passt.

Da die Vermessung nicht in der Wohnung statt fand, ist es Aufgabe des Käufers zu prüfen, ob diese einzelnen Möbelstücke überhaupt in diese Wohnung gelangen können.  Hat man denn schon mal geprüft ob der Zugang von Außen durch das Fenster möglich ist.

Zu deinen Fragen.

Dein größter Fehler bestand darin, dass du das Möbelhaus nicht gebeten hast vor Ort in deiner Wohnung zu prüfen, ob die Möbelwand aufgestellt werden kann.

Das Möbelhaus kann ja nichts dafür, dass du eine Möbelwand bestellt hast und nicht darauf aufmerksam gemacht hast welche Maße deine Eingangstür hat.

Auch ein Käufer sollte mitdenken.

Einige dich mit dem Verkäufer, dass er die Wohnwand zurück nimmt und du dir andere Möbel aussuchen kannst.

Erhoffst Du Dir heute andere Antworten als gestern? Warum doppelt?
Meiner Ansicht nach liegt die Schuld bei Dir. Du hätest vorher alles ausmessen müssen und die entsprechenden Erkundungen einholen. Das Möbelhaus ist doch nicht verpflichtet, bei Dir zu Hause auszumessen, ob das Möbelstück in Deine Wohnung passt. Das muss schon jeder selbst machen.

Es kommt jetzt auf die Kulanz des Möbelhauses an, wie mit der Lieferung oder Ersatzlieferung verfahren werden sollte. Du hast einen Kaufvertrag, den Du einhalten musst.

Ich habe mal selbst in so einer Sache gesteckt, die Couchgarnitur wirkte im Möbelhaus viel kleiner als in meiner Wohnung. Seitdem messe ich ganz genau alles aus, was in meine Wohnung soll.