Möbel geschenkt bekommen - Vertrag möglich?
Ich wünsche einen guten Abend!
Mein Freund und ich verließen 2010 jeweils unser Elternhaus und zogen in eine gemeinsam Wohnung. Seine Mutter, welche den Nachlass des einige Monate zuvor (leider) verstorbenen Großvaters, schenkte uns dessen Möbel. Wandschrank, Vitrine, Sofa - unsere gesamte Einrichtung besteht aus diesen Möbeln. Desweiteren schenkte sie uns eine neue Küche - auf dem Kaufvertrag steht also ihr Name.
Vor ungefähr einem Jahr sagte sie meinem Freund am Telefon, er können die Möbel im Falles eines Umzugs behalten, da sie jetzt ihm (und mir) gehören.
Seit diesem Telefonat sind allerdings viele, unangenehme Dinge geschehen, mittlerweile beschränkt sich der Kontakt nur auf das Nötigste - hier möchte ich nicht weiter ins Detail gehen.
Nun möchten wir umziehen - und würden die Möbel natürlich gerne mitnehmen, da unser Budget für neue Möbel nicht reicht. Sie sagte zwar, die Möbel gehören uns, aber diese Frau ist sehr launenhaft und änderte ihre Meinung immer wieder.
Deshalb unsere / meine Frage: sollten wir einen Vertrag aufsetzen, in dem ganz klar steht, dass sie uns die Möbel geschenkt hat und diesen dann von ihre unterschreiben lassen. Ist dies rechtlich überhaupt möglich oder müssen wir noch etwas beachten? Wie könnte so ein Schriftstück formuliert werden?
Wir befürchten einfach, dass sie nach unserem Auszug (aus einer Laune heraus) die Möbel doch wieder zurück haben möchte - nach dem ganzen Stress und Ärger, den wir bereits mit ihr hatten, wollen wir es nicht auf solch eine Situation ankommen lassen.
Ich würde mich über Ratschläge / Ideen / Anmerkungen sehr freuen!
6 Antworten
Das ist ja insgesamt eine unerfreuliche Situation,da ist es schwierig zu raten,zu mal, wenn jemand launisch reagiert.Vielleicht ladet Ihr Sie mal zu Euch ein,zum Essen und versucht das in guter Stimmung zu lösen, bedankt Euch für Ihre Unterstützung,die neue Küche,die Möbel. Auch wenn jetzt unschöne Dinge passiert sind,sagt ihr ,das es Euch wichtig ist,Ihr das zu sagen.Vielleicht kann ja noch jemand dabei sein,den ihr alle gut kennt und notfalls alles bezeugen könnte. Wenn Ihr von Ihr etwas schriftliches wollt,denkt sie mit Recht,das Ihr ihr nicht traut und wird aus Verärgerung darüber vielleicht erst recht nichts unterzeichnen. Vielleicht hat sie auch das Gefühl,das Ihr das nicht schätzt,was sie für euch gemacht hat ,und ist deshalb so launisch...
..normal heißt es ja,geschenkt ist geschenkt,es gibt doch bestimmt Leute,denen sie garantiert erzählt hat,wie großzügig sie euch mit der Küche u. den Möbeln unterstützt hat,vielleicht als Zeugen?? Wenn sie die Möbel natürlich selbst gut gebrauchen kann,könnte ihr eventll. jedes Mittel recht sein, um sie Euch wieder wegzunehmen.......da können Zeugen notfalls recht nützlich sein...
Stichwort geschenkt..., hab noch was gegoogelt: ) Rückforderung der Schenkung wegen Undanks
Die Rückforderung wegen Undanks ist recht verständlich in § 530 BGB geregelt: § 530 Widerruf der Schenkung (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht. (2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
Was eine schwere Verfehlung ist ist eine Frage des Einzelfalls. Es gilt demnach aber jedenfalls, dass man auch nach erfolgter Schenkung nett zu dem Schenker sein sollte und nicht eine “Jetzt wo du mir alles geschenkt hast kann ich dir endlich erzählen, wie sehr ich dich hasse”-Rede halten.
Quelle:http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/geschenkt-ist-geschenkt-wiederholen-ist-gestohlen-rueckforderung-bei-schenkung/ zur Not halt mal eine 1malige Beratung ohne Mandat beim Rechtsanwalt
Mit einem solchen Vertragsentwurf sagt Ihr ihr erstens, dass Ihr ihr misstraut und bringt sie zweitens erst auf dumme Gedanken.
Am besten zieht Ihr dort aus - vielleicht etwas früher als zu dem ihr angekündigten Termin - schafft Fakten und wartet ab.
Wir misstrauen ihr auch - aber ich glaube, sie weiß das bereits.
Du könntest Recht haben, mit einem Vertrag ziehen wir vielleicht ihre Aufmerksamkeit auf uns.
Jetzt sitzen wir wirklich zwischen den Stühlen und wissen nicht, was wir machen sollen.
Oha,
insgesamt eine sehr unangenehme Situation, die mit einem Vertrag, resp. einer Schenkungsurkunde oder Vereinbarung nicht unbedingt besser werden wird.
Ich bin zwar verwundert das eine Mutter gegen den eigenen Sohn so möglicher Weise vorgehen kann, aber seit vor kurzem gemachten Erfahrungen in der Nachbarschaft glaube ich auch das.
Ich würde in der Tat einen guten Augenblick bei ihr abwarten und dann versuchen ihr eine solche Vereinbarung unterschreiben zu lassen, nur blöd, man kann nun nicht mehr argumentieren es sei wegen der Garantie, die ist ja vorbei und auch wegen der Steuer wäre nicht mehr plausibel..
Hmm, das wird eine harte Nuss die nicht so einfach zu knacken sein wird und wenn sie ist wie Du schreibst wird sie den Braten riechen und dann ggf. erst recht was unternehmen..
Ob hier hoffnungsvolles Abwarten nicht der bessere Weg ist würde ich abwägen, zumal es nach meiner Meinung nur um die Küche, nicht aber um den Rest gehen kann, über den auch sie keinen Besitznachweis haben dürfte.
Ich kann auch nicht verstehen, warum sie sich so benimmt. Wahrscheinlich erträgt sie es nicht, dass mein Freund nun mit mir sein eigenes Leben aufbaut und sie sich nicht immer in alle Angelegenheiten einmischen kann.
Es sind Dinge passiert, die glaubt kein Mensch.
Natürlich habe ich auch überlegt, einfach abzuwarten und die Möbel mitzunehmen, aber ich bin rechtlich gerne immer auf der richtigen Seite und möchte nicht wie ein Dieb aussehen.
Nun, auch ich kann ein Lied davon singen, ich habe vor 30 Jahren den Fehler gemacht zuzustimmen das meine Schwiegermutter bei uns ins Haus einzieht.
Meine Frau und ich sind uns einig, dass und das nie mehr passieren würde.
Eine rechtliche Absicherung wirst Du in der Sache wenn überhaupt nur schwer erhalten und mit Dieb hat es nun ja wirklich nichts zu tun. Ich würde also wirklich wohl eher den Weg gehen keine schlafende Hunde zu wecken.
Die Frage ist doch ob sie die alten Möbel überhaupt gebrauchen kann, bzw dafür überhaupt Platz hat.
Was die Küche betrifft, da könnte es schon Ärger geben, ich würde sie trotzdem erstmal mitnehmen. Ist doch auch blöd wenn ihr die da lasst und die Mutter will die gar nicht.
Sie wohnt momentan in einer WG - den Platz für die gesamten Möbel hat sie momentan noch nicht. Schon vor einiger Zeit sagte sie, dass sie wieder in eine eigene Wohnung ziehen möchte - in diesem Fall kämen ihr die Möbel doch ganz gerecht (und genau das ist unsere Befürchtung)
Selbst wenn sie in der WG bleibt - diese Frau ist unberechenbar. Sie würde extra einen Stellplatz anmieten, um uns das Leben schwer zu machen.
Kann man sich vielleicht nicht vorstellen, wenn man die betroffene Person nicht kennt.
Klar ist das möglich. Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob sie überhaupt über die Möbel verfügen kann bzw. Alleinerbin ihres Vaters geworden ist. Wenn nicht, haben die Miterben noch ein Wörtchen mitzureden.
Ich weiß nur, dass sie noch eine Halbschwester hat - wie genau das Erbe damals aufgeteilt wurde kann ich natürlich nicht sagen.
Ich habe mich sehr oft bei ihr für die Möbel und die neue Küche bedankt, wir hatten ein sehr gutes Verhältnis. Leider hat sich dies geändert, ich habe schon seit über einem Jahr nicht mehr mit ihr gesprochen, weil der Kontakt zu ihr mir nicht gut getan hat.
Mein Freund ruft sie noch ab und zu an, muss sich dann von ihr aber Schimpftiraden und Bedrohungen gefallen lassen - ich kann verstehen, dass auch er den Kontakt immer weiter minimiert.
Ein gemeinsames Essen ist deswegen nicht möglich. Wir ziehen um, weil wir nicht mehr in ihrer Nähe sein wollen (und weil mein Freund einen Job in einer anderen Stadt angenommen hat).