Mein Sohn hat sich eine Couch bestellt, die nicht durch die Tür passt. Was soll ich jetzt tun?
Die Couch ist zu groß für die Tür und auch der Flur ist zu klein, da die Couch dort nicht eingedreht werden kann, damit sie durch die Tür passen könnte. Das Möbelhaus weigert sich jetzt die große Couch gegen eine kleine passendere Couch umzutauschen mit der Begründung sie könnten die Couch nicht verkaufen, obwohl diese Couch in der Größe zum Standardprogramm gehört. Der Bezug wurde von meinem Sohn aus einer von dem Möbelhaus zur Auswahl gestellten Stoffe gewählt. Jetzt heißt es, sie könnten sie wegen des Bezuges nicht mehr verkaufen.
Alternativ hatte man meinem Sohn geraten ein Unternhemen mit einem Kran zu beauftragen und die Couch über den Balkon in die Wohnung zu hiefen. Das würde 300,00€ mehr kosten, außerdem hat das Unternehmen gesagt, dass es in diesem speziellen Fall nicht geht, weil der Kran auf Rasen nicht aufgebaut werden kann. Eigentlich müsste das Möbelhaus doch dei Couch umtauschen???
Besteht da eine Rechtsgrundlage?? Kann man evtl. vom Kaufvertrag zurücktreten? Würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Wünsche Euch allen schon mal ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest.
5 Antworten
Das Möbelhaus hat Recht. Die Maße der Couch waren doch vorher bekannt. Sie sind nicht verpflichtet die Couch zurück zu nehmen oder zu tauschen. Es wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen,
Werkvertrag, du hast keine Chance. Dass die Couch weder durch die Tür noch durch den Flur passt, ist dein Problem. Auch ein Kran kann auf Rasen gestellt werden, muss nur eben entsprechend unterbaut werden.
Frag mal einen Bauern ums Eck; der hat bestimmt nen Frontlader und ist gegen nen kleinen Obulus bereit.
Dein Sohn hätte sich vor dem Kauf der Couch davon überzeugen müssen, ob sie problemlos durch die Tür paßt! Einfach vor dem Kauf abmessen und nachschauen, hätte da geholfen.
Das Möbelhaus ist meines Erachtens im Recht. Er hat einen besonderen Bezug gewählt und eine Rücknahme wäre schon extrem kulant gewesen.
Lies dir die AGB durch. Durchaus möglich das dort steht bei selbst gewählter Farbkombination ist das nicht möglich. Es liegt auch in deiner Pflicht dich zu vergewissern ob du die Couch in deine Wohnung einführen kannst.
Der Hersteller steht auf jedenfall in der Gewährleistung wenn es um Sachschäden geht. Aber wenn du es genau wissen willst must du die 70-150 Euro für einen Anwalt auf dich nehmen.
Anwalt kann man sich sparen, die Sachlage ist klar.
dann hättet ihr vorher man ausmessen sollen, wie gross die couch ist und wie die verhältnisse bei euch zuhause sind.
das möbelhaus muss die couch deswegen nicht zurücknehmen.