muß man Rechnungen der Versicherung bei Neuanschaffung von Möbeln nach Brand vorlegen?
Meine Wohnung ist durch Brand vorerst nicht mehr bewohnbar, fast alle Möbel müssen entsorgt oder entgiftet werden. Ich muß also neue Möbel beschaffen. Muß ich die Rechnungen für die Neuangeschaften Möbel der Versicherung einreichen nachdem sie mir einen Ausgleich gezahlt hat?
8 Antworten
Es empfiehlt sihc gurndsätzlich immer Rechnungen aufzubewahren. Gerade für den Hausrat auch eine Inventarliste zu erstellen. Denn wenn wie bei dir ein brand zuschlägt, kann es schwierig werden Inventar nachzuweisen. Manche Gesellschaften stellen sich da sehr doof an und ersetzen dann nur aus Kulanz.
Ich sage meinen Mandanten immer, dass sie so eine Liste anlegen sollen.
Wie genau du vorgehen sollst, steht entweder in den Avb, oder erfährst du über deinen Versicherer. Welche Gesellschaft ist das?
das kommt auf deinen vertrag an ob "zum Neuwert" versichert wurde oder nicht.
Dein Versicherungsvetreter weiss das. Oder Die Police wenn sie noch da ist.
Hausrat wird immer zum Neuwert versichert
Ist die Frage, ob dir der Ausgleich genügt.
Es sind ja nicht nur Möbel beschädigt worden, auch die Sachen darin. Ich würde alle Rechnungen der neu angeschafften Sachen/Möbel sammeln. Wenn du so eingerichtet bist wie vor dem Brand (man sagt"gleicher Art und Güte") dann würde ich rechnen ob der Ausgleich ausreichend war. War er das nicht, würde ich alle Rechnungen zusammen beim Versicherer einreichen und einen Nachschlag fordern.
Natürlich nicht über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus und nicht hochwertiger als gehabt. Der Gutachter wird die Vs bereits geprüft und den Ausgleich ausgerechnet haben.
Am besten wären natürlich die alten Rechnungen, weil Hausrat immer eine Neuwertversicherung ist. Kann man nicht oft genug sagen: HEBT EURE RECHNUNGEN AUF. Von allen Möbeln, Bekleidung, Elektronik, Blumentöpfen...
Gerade Elektronik wird immer billiger und damals neu gekauft.
Blos wenn alles verbrennt, dann ist auch das Papier futsch.
Am besten hebt man generell alle wichtigen Rechnungen auf! Ob es nun Einrichtungsgegenstände, Geräte oder Kleidung usw. ist! Auch Schmuck- Rechnungen sollten nachgewiesen werden! Ganz wichtig! Letzteres auch bei Diebstahl wichtig!
Sie werden aber nicht z.B. teurere Sachen zahlen, wenn man billige Möbel usw. gehabt hat....Bei uns brannte es auch mal. Da waren die aufgehobenen Rechnungen richtig!
Ist mir klar. Meine Frage ist, ob ich generell Rechnungen für die neu gekauften Möbel einreichen muß. Die Rechnungen für meine durch den Brand beschädigten Möbel hat die Versicherung. Ich habe in ebay schon preiswerten Ersatz gefunden. Muß ich dann Quittungen dafür aufheben
Das glaube ich eigentlich nicht. Du wirst ja die Kosten für Möbel usw. ersetzt bekommen und dann kann es denen egal sein, ob ihr teure oder billige Möbel kauft. Aufheben schadet so und so nicht!
Diese Fragen kannst Du dem von der Versicherung beauftragten Sachverständigen sowie den Sachbearbeitern derselben stellen.
Den erreiche ich seit Tagen nicht, daher hier meine Frage. Vielleicht weiß es ja jemand.
Es handelt sich nicht um die Möbel, die entsorgt werden müssen, sondern um die Neuanschaffung.