Wandtattoo beim Auszug
Hallo, muss ich beim Auszug aus meiner Wohnung das Wandtattoo entfernen? In meinem Mietvertrag steht nur, dass ich die Wohnung in einem renovierten Zustand zurückzugeben habe, was definitiv der Fall ist. Es handelt sich um ein dezentes Wandtattoo (rosa Blüten an einer grauen Blumengirlande) an einer weißen Wand...Danke für die Antwort!
MfG Sandra
6 Antworten
Musst Du nicht entfernen. Es gibt da einen neue Regelung.
Der alte Mieter zieht aus und lässt die Wände wie er sie sich eingerichtet hat. Zieht ein neuer Mieter ein, muss er sich alles so herrichten, wie er es haben möchte!
V.G.
Kommt drauf an, ob du renovieren musst oder dein Nachmieter. Da die Wand unter dem Tattoo Schaden nehmen könnte, beim Entfernen, würde ich mit einem Fön an die Sache rangehen. Wenn es einfach abzulösen ist, mach es doch einfach weg, dann hast du keinen Stress.
LG RAUMZITATE
Vernünftig wäre, der bisherige mieter verläßt die wohnung besenrein und tapezierfertig vorbereitet, bohrlöcher und risse verspachtett und der neue macht alles nach seinem geschmackt, leider ist das so nicht gesetzlich geregelt, das würde aber viel ärger und viele prozesse ersparen.
Ich würde es lieber abmachen, geht sehr gut mit einem Föhn. Ansonsten Rufe den Vermieter an und frag lieber nochmal nach
Wenn dein Nachmieter das Wandtatoo nicht übernehmen will, musst du es selbstverständlich ab machen.