Verjährungsfrist von Corona Bußgeldbescheid?
Hallo zusammen,
leider habe ich im Internet dazu nichts gefunden. Gilt die 6 monatige Verjährungsfrist auch bei "Corona Bußgeldbescheiden"? Ich habe zuletzt am 15.07.2020 mein Anhörungsbogen erhalten d.h. theoretisch müsste es Verjährt sein? ich lebe in RLP falls das eine Rolle spielt. Den Bußgeldbescheid habe ich bereits erhalten mit einer Geldbuße von 200€ (+ Bearbeitungsgebühren)
4 Antworten
Hallo,
es gibt Verjährungsunterbrechungen, z.B. der Versand des Anhörungsbogens.
Für Ordnungswidrigkeiten wären die hier aufgelistet:
https://dejure.org/gesetze/OWiG/33.html
Ferner, Absatz 3:
Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 31 Abs. 3 bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind
Also kann dir das hier keiner genau beantworten: Gab es Verjährungsunterbrechungen, ist das Bußgeld ggf. noch nicht verjährt...
Aber bist du dir mit den 6 Monaten überhaupt sicher?
§ 31 OwIG
Verfolgungsverjährung
(1) 1Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. 2§ 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.
(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
Bin mir gerade extrem unsicher, aber die maximalen Corona-Bußgelder waren doch sehr hoch, also müssten die dementspechend spät verjähren... die verhängten Bußgelder sind ja nur der Regelsatz, der sich als praktikabel bei den Ordnungsämtern durchgesetzt hat, aber eben nicht der Maximalbetrag?
Dafür kenn ich mich in der Materie aber im Allgemeinen, und in RLP i Speziellen viel zu wenig aus, lasse mich gern berichtigen.
Mein Vorschlag: Schreib dem Sachbearbeiter vom Bußgeldbescheid, dass nach deiner Auffassung der Verstoß verjährt ist und er soll dir doch darlegen, wieso das angeblich nicht so wäre. Dann kannst du ja bei einer Antwort gegenprüfen, ob der Recht hat, oder nicht...
(Für Bayern hätte ich hier noch einen Artikel gefunden:
https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/jeder-corona-verstoss-wird-geahndet/
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, so dass dies auch in absehbarer Zeit nicht droht
)
Kommentar vom Fragensteller zu LePetitGateaus Antwort:
Ein Bußgeldbescheid habe ich vor 1 Woche erhalten (mit einer Geldbuße)
Da schläft kein Hund mehr...
Edit: Okay, hast du schon selber bemerkt gehabt XD
Habe gerade den Kommentar gesehen, daß er FS den Bußgeldbescheid bekommen hat. Warum zum Teufel kann man so was nicht gleich in der Frage schildern???
Naja, wenn du nicht oft mit der Materie zu tun hast, weißt du vielleicht einfach nicht, dass das ein dezent wichtiges Detail ist..
Ansonsten hättest du im übrigen vollkommen Recht!
Es tut mir leid. Es war missverständlich geschrieben. Ich dachte es kommt von der Überschrift hervor, dass ich ein Bußgeldbescheid erhalten habe.
Alles gut, dafür kann man ja auch nachfragen.
Kannst ja mal berichten, wie es ausgegangen ist.
Der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung.
Hast du denn bisher einen Bußgeldbescheid erhalten, oder nix?
Ein Bußgeldbescheid habe ich vor 1 Woche erhalten (mit einer Geldbuße)
Bescheid = 30 Jahre verjährungsfrist
gelöscht!