Ruckforderung BAFöG verjährt?
Hallo, habe von 2005 bis 2007 schüler bafög bekommen, wovon ich jetzt einen teil zurückzahlen soll. Der saschverhalt stellt sich so dar , dass ich 2007 einspruch gegen diese rückforderung erhoben habe. Den letzen brief vom bezirksamt bekamm ich am 20.08.2007 mit dem hinweis das der wiederspruch bearbeitet wird und sie sich dann bei mir melde. Bis heute, 20. 11.2010 habe ich nun keine post mehr von denen bekommen. In dem heute angekommenedem brief fordern sie mich nun auf die rückzshlung vorzunehmen.
Meine frage ist nun ob ich das noch bezahlen muss oder ob die forderung nicht schon verjährt ist?! Abgesehen davon das in dem brief nicht mal etwas vom meinem wiederspruch erwähnt wird.
wenn jemand den passenden paragrafen dazu kennt, danke!!!
6 Antworten
Ich habe ja auch mal mit denen zu tun gehabt! Die sind so bescheu....da.
Ich wäre damals bald darauf reingefallen, das die erst die Zügel ganz locker lassen, aber dann auf einmal, aus heiteren Himmel quasi, diese Rückartig anziehen. Ich wurde damals von der Zahlung befreit, weil ich H4 bekam, im Schreiben stand, bis November freigestellt, dann nahm ich ich eine Stelle an, und bekam festen Lohn! Gut dachte ich, bis ja noch freigestellt, bis November.
Leider muss man bei Arbeitsaufnahme sofort dies beim Bafög Amt angeben, was aber nur sehr oberflächlich und im Kleingedruckten im Schreiben stand. Es stand im Schreiben so drin, als wenn ich 100% und ganz sicher bis November freigestellt bin. Das wurde mir vermittelt. Nartürlich stand es wohl da doch irgentwo, aber man hätte es besser Schreiben müssen.
Nun kann man sagen bis ja selber dran Schuld, aber ich finde, das nicht genug und Eindeutig darauf hingewiesen wurde. So kam dann genau zu Weihnachten, eine Nachzahlungsaufforderung von über 600 Euro, sofort zu leisten. Rechtlich liegen die Fehler auf meiner Seite! Ist klar! Aber die Art und Weise! Man ließt auch im Internet, das das Bafögamt schon leute in die Privatinsolvenz getrieben hat, ich kann mir das gut vorstellen, bei solch einer Art und Weise.
Bin froh das ich mit diesen Verein nichts mehr zu tun habe!
Ruf da an, und klär das!
Bafög Rückvorderungen können nicht verjähren. Aber die Rückzahlbedingungen sind doch mehr als Human.
Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre. Sie kann erst mit der Unanfechtbarkeit anfangen zu laufen (§ 50 Abs. 4 SGB X). Da Du Widerspruch erhoben hast, läuft sie also noch gar nicht.
Dein Widerspruch hat aber aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO), so dass das Amt zurzeit keine Kosteneinziehungsmaßnahmen ergreifen darf.
Du solltest das Amt also auf den noch offenen Widerspruch hinweisen.
es handelt sich dabei um schüler bafög!!!!!!!!!!!!!!!
seit wann stellt die post sonntags briefe zu?
War auch mein erster Gedanke