Muß Ich Netcologne Forderung bezahlen nach 13 Jahren ohne?

4 Antworten

Also es ist zu klären ob es einen Titel gibt, einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, wenn ja, so wäre die Forderung nicht verjährt, da keine 30 Jahre her.

Jedoch kann es sein, dass Mahn- und Vollstreckungsbescheid nicht wirksam zugestellt wurden, dann besteht Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Es kann dann immer noch sein, dass die Forderung verwirkt ist, wenn weiterhin ein aktives Vertragsverhältnis bestand und man in den 12 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternommen hat.

HorrorGlyph 
Beitragsersteller
 21.03.2018, 13:50

Hallo Kevin und danke für die Antwort!

Ich war beim Rechtsanwalt gewesen und dieser meinte das der Titel rechtskräftig sei und ich nichts machen könne.
Da meine Antwort Zeit über die Jahre vorbei ist.

Der Vollstreckungstitel bzw Bescheid ist gültig und ich könne nur noch zahlen etc. und versucht dort einzureden ob die wirklich einen Betrag haben wollen von jemanden der kein Kunde war!!!!

Ich hab seit Anfang 2004 nicht mehr bei meiner Mutter gewohnt und die Hauptforderung und Bescheid ist von Juni 2005!

Denke mein Bruder hatte wie öfters mit meinem Namen den Vertrag geschlossen!

Ich selbst war Netcologne Kunde 2006-2017 und immer fest gemeldet und erst 2018 Brief erhalten über die Gerichtsvollzieherin!
Diese hatte mir geraten ohne Anwalt selbst zu Antwort mit der Begründung ich soll es abwehren mit der 767 ZPO und der meldebestätigung das ich nicht Wohnhaft war Zustellung der Frist

Lieben Gruß

Jetzt kam der Mahnbescheid? Weiß gar nicht ob das überhaupt möglich ist, theoretisch muss man die Verjährung aber "einreden"... sprich erklären dass man sich auf die Verjährung beruft. In dem Fall Mahnbescheid widersprechen mit diesem Grund.

Oder was kam genau an? Wenn der Titel damals erging kommt nichts mehr vom Gericht, höchstens vom Gerichtsvollzieher.

mepeisen  29.01.2018, 18:10
Weiß gar nicht ob das überhaupt möglich ist

Ist es. Wie du richtig vermutest, prüft das Gericht zwar im Rahmen der Sachprüfung so manches. Aber die Verjährung prüft es nicht. Das ist ein Recht, was der Schuldner aktiv erheben muss und nicht von Gerichten geschenkt bekommt.

In dem Fall Mahnbescheid widersprechen mit diesem Grund.

Begründungen muss man nicht angeben. Dafür ist auf dem Widerspruchsformular auch gar kein Platz :-)

Oder was kam genau an? Wenn der Titel damals erging kommt nichts mehr vom Gericht, höchstens vom Gerichtsvollzieher.

Und so sieht das aus, was wir vermuten:

https://www.mahngerichte.de/dateien/bilder/mbgesamt.png

https://www.mahngerichte.de/dateien/bilder/wispr.jpg

@TE: Hast du diese zwei Formulare bekommen und als Antragsdatum des Mahnbescheides steht wirklich ein kürzliches Datum drauf?

rufe an und frage ob es einen Titel gibt Mahnbescheid wenn nicht ist die Sache verjährt , kommt wieder eine Mahnung und es gibt keinen Titel dann warte den Mahnbescheid ab mache Wiederspruch und lasse das dann bei Gericht abweisen dann freuen die sich über die Kosten im Wiederspruch auf die Verjährung hin weisen aber nur wenn die keinen Titel für die alte Forderung haben

HorrorGlyph 
Beitragsersteller
 21.03.2018, 13:56

Ist leider tituliert und der Anwalt kann nicht mehr helfen weil es zu lange her ist

Ist die Forderung denn tituliert ?? Oder hast Du nur einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten ?

HorrorGlyph 
Beitragsersteller
 21.05.2020, 16:44

Ich muss noch ergänzen das mein Anwalt vergeblich versucht hat in den 2 1/2 Jahren Antwort zu bekommen und einer angeblichen Unterschrift eines Vertrages der nie zu Stande kahm .... das alleine schon ein Widerspruch ist und bisher auch keine Antwort mehr Kahm seitdem und immer noch dafür in der Schufa stehe!

HorrorGlyph 
Beitragsersteller
 21.03.2018, 13:55

Tituliert weil ich nicht wohnhaft war unter der Adresse