Mit Verjährter Vorstrafe in die USA einreisen
Hallo ihr Lieben, ich brauch mal eure Hilfe.
Ich hab mich in den letzten Tagen dumm und dämlich gelesen und bin jetzt mehr verwirrt als das ich schlauer bin. Es geht um folgenden Fall:
Ein Mann möchte einen Kurztrip in die USA machen. Er wurde vor 7 Jahren zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt wegen Betrug. Theoretisch ist die Strafe ja verjährt.( Einfacher Betrug mit bis zu 5 Jahren verwährt nach 5 Jahren). Wenn die Vorstrafe jetzt verjährt ist, gilt dieser Mann dann immer noch als Vorbestraft? Und wenn Nein, kann er in die USA einreisen ohne Visum? Also mit dem Visumfreien Einreisen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder mir sagen wo ich Antworten finde.
lg
2 Antworten
Das findest Du am einfachsten heraus, indem er Dein Mann die ESTA-Registrierung vornimmt. Bekommt er trotz der Vorstrafe die Reisegenehmigung, sollte es auch bei der Einreise keine Probleme geben. Wird ihm die Reisegenehmigung verweigert, muss er ein B-Visum beantragen. Wichtig ist, dass er das Ganze frühzeitig angeht, denn ein Visum gibt's nicht von heute auf morgen; da sollte er mehrere Wochen Puffer einplanen.
Ob die Vorstrafe verjährt ist, spielt übrigens für ESTA keine Rolle. Er wird im Rahmen der Registrierung angeben, ob er jemals verhaftet worden ist. Die Verjährung wäre erst relevant, falls ESTA keine Reisegenehmigung erteilt und er dann für den Visumsantrag einen Auszug aus dem Bundeszentralregister beibringen sollte. Da sollte er auch Details seines Vergehens seinerzeit präsentieren können.
Meine Einschätzung ist, dass ESTA keine Reisegenehmigung erteilt, er aber ein Visum bekommen wird.
ich würde auf nummer sicher gehen und bei der amerikanischen botschaft nachfragen. nicht dass ihr dann nach der landung in amerika am flughafen steht und sie euch nicht reinlassen...
Die Nummer kostet 2 Euro die Minute. Daher wollte ich erst Mal hier fragen