Fremde vor Parken vor meinem Grundstückszaun erlaubt?
Hab mal keine Frage ...
Habe vor mir ein Haus zu kaufen.. Mir stellt sich jetzt die Frage ob ein fremdes Fahrzeug vor meinem Grundstück parken darf,da ja dieser Teil mir gehört ..
Nehmen wir mal an ich komme nach Hause und vor meinem Grundstück stehen fremde Autos, bin ich berechtigt zu sagen fahrt mal bitte weg ich möchte mein Auto vor *meinem Grundstück abstellen ..
Es ist eine schmale Straße ohne Bürgersteig ,sprich die Autos parken direkt vorm Zaun der Grundstücke ...
Siehe als Beispiel Bild ...Dürfte dieses fremde Auto jetzt vor meinem Grundstück einfach so parken ohne meine Erlaubnis?
10 Antworten
Wo parkst Du in der Regel wenn Du mit dem Auto unterwegs bist? Wenn jeder behauptet der Platz vor seinem Haus ist eigentum, schnalst Du dann Dein Auto auf den Buckel. Denk mal darüber nach bevor Du so eine Frage stellst.
Nein, da darf niemand parken, wenn dir die Straße gehört. Wenn dir die Straße nicht gehört,dann darf da jeder parken, der dort hinfahren darf und sofern dort das Parken nicht verboten ist. Das Grundstück hat eine Grenze und an dieser hören die Bestimmunsgrechte des Eigentümers oder Besitzers auf. Autos parken fast immer vor fremden Grundstücken.
So, wie ich das sehe, wächst die Hecke über dein Grundstück hinaus. Außerdem steht die Laterne wohl nicht auf deinem Grundstück, maximal auf der Grenze. Richtig, es parkt niemand auf deinem Grundstück, nur davor.
Da kann parken wer will, aber du musst die Hecke deutlich zurückschneiden, die ragt in den öffentlichen Raum. :-) .
Du schreibst aber von "deinem" Grundstück, also wäre es auch deine Hecke.
Ja, völlig in Ordnung! Solange weder Zufahrt noch Zugang zugeparkt werden und kein allgemeines Parkverbot besteht. Die öffentliche Verkehrsfläche vor Deinem Grundstück ist kein Privatbesitz.
Ok leuchtet ein.Aber warum bin ich dann verpflichtet,wie ich gehört habe im Winter die Länge meines Grundstücks (außerhalb )vom Schnee zu befreien wenn es öffentlich ist? Oder ist das in diesem Fall nicht ,weil kein Bürgersteig vorhanden ist?
Als Anlieger obliegt Dir die Verkehrs-Sicherungspflicht auf öffentlichen Gehwegen die entlang Deiner Grundstücksgrenze verlaufen. Inwieweit das "gehweglose Straßen" betrifft, weiß ich nicht. Müssten Städte und Gemeinden für die Räumung sorgen, würde das wohl Abgaben und Steuern unnötig in die Höhe treiben....denk ´ ich mal.....
Ist öffentlicher Raum und natürlich erlaubt. Außerdem hast du ja die Markierungen vom Grundstück, die sind relevant. Die Hecke scheint extrem zu wuchern, die Markierungen sind bestimmt darunter b
Ist noch nicht meine Hecke :)