Rechtsfrage wegen Parken
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Parkens auf dem Schulhof. Wir haben 2 Parkplätze, einen wo man seine Roller und Autos parken kann und einen, der wesentlich näher am Schulhof liegt, den die Lehrer benutzen. Darf man einen Schüler verwarnen oder sowas weil man auf den "Lehrerparkplatz" parkt? Nirgentswo steht das es ein Lehrerparkplatz ist oder in der Schulordnung steht auch nichts davon.Ist es zulässig da zu parken oder dürfen Lehrer das?
Mfg. Christoph
4 Antworten
Wenn der Parkplatz nicht als Lehrerparkplatz beschildert ist und die Regelung auch nicht in der Hausordnung steht, dann ist das ein Parkplatz den jeder benutzen darf. Anderst sieht es aus wenn ein Nummernschild oder der Name eines Lehrers dran steht, aber in deinem Fall ist müsste es rein rechtlich erlaubt sein dort zu parken.
Die Regelung, die viele Schulen mittlerweile eingeführt haben, ist es, diese Parkplätze an Lehrer zu vermieten.
Es gibt keine Beschilderung, außer halt die normalen Straßenverkehrszeichen. Aber gut zu wissen denn einige Lehrer haben sich das Kennzeichen aufgeschrieben und die Schüler darauf hin angesprochen.
Danke schön für die Hilfe
Ist Schulgelände, denke ich, also hat die Schulleitung ein Hausrecht. Da darf sue duch auch verwahnen. Dieses "Problem" gibt s wohl an jeder Schule. Bisschen laufen schadet nicht
Auf Privatgelände und das ist es hier gilt das Haustecht. Da muss kein Schild stehen, ob Lehrer parken dürfen oder nicht. Ein Privatgelände ist meist eingezäunt. Auf öffentlichem Straßenland dürftest du, da gelten nur die Zeichen nach StVO.
Das stimmt so nicht, wenn der Parkplatz sich auf dem Gelände der Schule befindet. Dann handelt es sich nämlich nicht um einen öffentlichen Parkplatz.
Trifft die Schule keine Regelung bzgl. der Nutzung ist das bestenfalls eine Grauzone, die keineswegs dazu legitimiert dort zu parken.